Mieten & Vermieten

Terrassenplatten und die Mietwohnung

Wer eine Terrasse in einer Mietwohnung plant oder Schäden beheben möchte bzw. Anbauten plant, muss dabei einiges beachten. Mieterauskunft24 hat sich die einzelnen Punkte einmal näher angesehen. Im Grunde spricht nichts gegen Terrassenplatten bei einem Mietobjekt. Sowohl im direkten Gartengrundstück, das zum Miethaus gehört, als auch auf der oben liegenden Terrasse oder dem Balkon. Allerdings sollte hierbei grundsätzlich beachtet werden, dass alle Änderungen mit dem Auszug rückgängig gemacht werden können, ohne dass Schäden verbleiben.

Alternativ bietet es sich an, vor dem Verlegen der Terrassenplatten das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen. In der Regel wird durch das sachgerechte Verlegen der Platten auch der Wert des Objektes erhöht. Einige Vermieter sind in diesen Fällen bereit, sich finanziell daran zu beteiligen. In solchen Fällen rät Mieterauskunft dazu, vor dem Gespräch, alle bereits zu planen und zu skizzieren. So können diese Unterlagen direkt im Gespräch vorgelegt werden. Dazu gehört natürlich auch eine Übersicht der anfallenden Kosten. Gerade bei Terrassenplatten können diese stark variieren. Wer sich dazu orientieren möchte, findet im Internet zahlreiche Shop, die gute Qualität zu günstigen Preisen liefern. Einige Online-Shops verfügen zudem auch über direkte Filialen vor Ort. Dazu gehört zum Beispiel fliesenrabatte.de, der nicht nur Markenware zu günstigen Preisen anbietet, sondern passend dazu eine bedarfsgerechte Beratung. Ganz wichtig: Terrassenplatten sollten grundsätzlich nur dann selbst verlegt werden, wenn bereits Erfahrung im Umgang besteht. Andernfalls könnte es zu späteren Auseinandersetzungen mit dem Vermieter kommen.

Was sollte bei Terrassenplatten beachtet werden?
Terrassenplatten gibt es in den unterschiedlichsten Formen und Farben. Günstige Modelle sind zumeist aus Beton gegossen. Die Standard-Maße entsprechen 40 x 40 cm. Je nach Anforderungen sollte auch ein Blick auf die Stärke der Platten fallen. Betonplatten sind in der Regel dicker als Terrassenplatten aus Naturstein. Zudem gibt es unzählige Sondergrößen. Und Polygonplatten, die mit der Hand zerschlagen werden. Betonplatten lassen sich vom Heimwerker problemlos verlegen. Erfahrung und Geduld hingegen sind bei Terrassenplatten aus Naturstein gefragt.

Terrassenplatten defekt

Sind die Terrassenplatten in einem Mietobjekt defekt, führt auch diese Situation häufig zu der Frage, wer für den Schaden aufkommt. Eine Terrasse wird oft bei Erdgeschosswohnungen mitangeboten. Viele Mieter akzeptieren dabei aber häufig auch Terrassen, die bereits kleinere Schäden aufweisen. Im Laufe der Jahre vermehren sich allerdings diese Schäden. Ist der Vermieter dafür zuständig, obwohl die Terrasse bereits damals in einem nicht mehr so guten Zustand übernommen wurde, lauten oft die ersten Fragen. In der Regel fällt die Instandsetzung in seinen Aufgabenbereich. Besonders dann, wenn die bestehenden Schäden bereits eine Unfallgefahr (hochgedrückte Steine, Regenwasser, etc.) darstellen. In diesen Fall muss der Vermieter handeln und eingreifen. Die Kosten trägt der Vermieter, sofern die Schäden nicht durch den Mieter herbeigeführt wurden. Vertraglich kann aber auch der Mieter zur Reparatur herangezogen werden, wenn beide Parteien das zuvor so vereinbart haben und der Vermieter dabei finanzielle Nachlässe (Miete fällt geringer aus, Material wird gestellt, etc.) gewährt.

Terrassenplatten erweitern

Vielfach wird in Mietwohnungen, die sich im Erdgeschoss befinden und bereits eine Art Terrasse haben, auch der Wunsch geäußert, die bestehende Terrasse zu erweitern oder gänzlich umzubauen. In der Regel ist das ebenfalls problemlos möglich, sofern der Vermieter diesem Vorhaben zustimmt. Allerdings sollte hierbei beachtet werden, ob der Vermieter Alleineigentümer des Objektes ist oder nur Wohnungseigentümer (z.B. bei Mehrfamilienhaus). Im letzteren Fall kann es durchaus sein, das die Hausverwaltung ebenfalls ihr Einverständnis erteilen muss.

Bild: Zixii-Flickr.