Immobilien

Abwasserrohr – Hier droht Gefahr

In vielen Mietwohnungen gibt es mit dem Abwasserrohr öfters Probleme. Im Vordergrund stehen dabei aber nicht nur Haarrisse, eingewachsene Wurzeln oder intakte Dichtungen. Besonders bei älteren Bauten wird die Gefahr durch das Abwasserrohr häufig unterschätzt. Hauseigentümer sollten daher die Leitungen in Eigenregie öfters prüfen lassen. Die Gefahren sind vielfältig. Die Rohre liegen unter der Erde, so dass sich die Probleme häufig nicht sofort erkennen lassen. Wenn die Abwasserbrühe bereits seit Jahren versickert, gefährdet das nicht nur das Grundwasser, sondern kann auch teuer werden. Schuld daran können Wurzeln sein, die in die Leitungen einwachsen oder auch nicht mehr funktionierende Dichtungen.

Abwasserrohr immer prüfen lassen

Das gilt insbesondere dann, wenn eine Immobilien neu erworben wird. Egal ob es sich dabei um ein Mietshaus oder ein Einfamilienhaus handelt. Das Abwasserrohr sollte immer vor dem Kauf geprüft werden. Zudem sind Eigentümer darüber hinaus verpflichtet, die Leitungen regelmäßig zu prüfen. Aktuell gibt es dafür zwar eine Zeitspannenregelung (siehe DIN 1986-30), den meisten Hauseigentümern ist diese aber völlig unbekannt. Neue Leitungen müssen spätestens nach 30 Jahren auf Dichtheit kontrolliert werden. Dieses gilt für das Abwasserrohr. Für alle anderen Rohre gilt sogar eine Frist von 20 Jahren. Für die jeweiligen Fristsetzungen sind jedoch die Bundesländer zuständig. Das bedeutet, dass die Fristen je nach Bundesland sehr unterschiedlich ausfallen können. Aktuell gilt zum Beispiel, dass alle Anschlüsse bis Ende 2020 in Land Nordrhein-Westfalen geprüft werden müssen.

Jede Gemeinde kann nach dem Landeswassergesetz ganz eigene Regel und Fristen für die Prüfung der Abwasserrohre erlassen. Eine Prüfpflicht besteht besonders dann, wenn die öffentlichen Kanäle geprüft und saniert werden. Die Frist dabei läuft auf Ende 2025 ab. Da aber viele Kommunen in Finanznot stecken, ist es jedoch unwahrscheinlich, dass die Frist von 2025 eingehalten werden kann.

Keine verbindlichen Prüffristen

Für das Abwasserrohr gilt es in folgenden Bundesländern hingegen keine verbindlichen Prüfpflichten: Bremen, Saarland, Baden-Württemberg und einigen östlichen Ländern. Allerdings besteht dort auch das Recht, eigene Regeln einzuführen. Grundsätzlich gilt, dass jeder Hauseigentümer für die Prüfung der Abwasserrohre selber verantwortlich ist. Ein Blick in die jeweilige Abwassersatzung kann hier oft die nötige Information verschaffen. Sofern Hausbesitzer bei einer Kontrolle zum Abwasserrohr keinen Nachweis liefern können, drohen sogar Bußgelder.

Bild: sewer pipe-Flickr.