News

Mieter dürfen im Stehen pinkeln

in News

Im Stehen war das große Zauberwort, das kürzlich gerichtlich verhandelt wurde. Vielen Vermietern dürfte das Urteil wenig behagen. Das Düsseldorfer Amtsgericht hat in einem Fall entschieden, dass der Mieter durchaus im Stehen pinkeln darf.

Allerdings auch nur deshalb, da der Vermieter es versäumte, den Mieter auf den wertvollen Boden im Badezimmer hinzuweisen. Hätte er das jedoch im Mietvertrag vorgenommen, so wäre das Urteil vielleicht anders ausgefallen.

Im Stehen pinkeln – Der Fall

Nach der Beendigung eines Mietverhältnisses wollte der Vermieter die Kaution einbehalten. Grund war hierfür der Marmorboden im Badezimmer. Durch die Urinspritzer war der Boden rund um die Toilette abgestumpft. Auch wenn der Mieter es vielleicht beim Stehen pinkeln nicht ganz so genau mit der Treffsicherheit nahm, darf der Vermieter in diesem Fall nicht die Kaution einbehalten. Das Düsseldorfer Amtsgericht urteilte klar, das Mieter im Stehen pinkeln dürfen. Das sei der normale, vertragsgemäße Gebrauch einer Mietwohnung. Der Vermieter muss nun die Kaution in Höhe von 3.000 Euro zurückzahlen.

Stehen pinkeln ist nicht schön

Das im Stehen pinkeln nicht schön und nicht gerade hygienisch ist, darüber sind sich alle einige. Doch das war hier nicht die Frage. Ungefähr 1.900 Euro sollte die Sanierung des Marmorbodens in Anspruch nehmen. Ein Fachmann konnte zuvor das im Stehen pinkeln und die Spritzer als klare Ursache für den Schaden ausmachen. Insgesamt dürfte dieses Urteil aber auf ein Problem, das bislang nicht so richtig wahrgenommen wurde, aufmerksam machen. Im Praktischen hätte der Vermieter auf den empfindsamen Boden direkt im Mietvertrag hinweisen müssen. Zwar müssen Männer, die heute noch im Stehen pinkeln sich mit erheblichen Auseinandersetzungen arrangieren und gelten dabei vielleicht als nicht mehr ganz so zeitgemäß, nicht aber damit automatisch mit einer Verätzung des Bodens rechnen.

Allerdings bleibt offen, was gewesen wäre, wenn der Vermieter direkt im Mietvertrag auf den Boden hingewiesen hätte. Sicherlich hätte er das im Stehen pinkeln nicht verbieten können, allerdings wäre seine Forderung auf Instandsetzung auf Kosten des Mieters eventuell mit Erfolg behaftet gewesen. Sicherlich wird es dazu in den nächsten Jahren weitere interessante Urteile geben.

 

Bild: Dieter Schütz  / pixelio.de