Mieten & Vermieten

Miete richtig kürzen

Schimmel ist in Wohnungen und Häusern zu einem fast alltäglichen Problem geworden. Sobald der erste Schimmel entsteht, fangen auch die Diskussionen zwischen Mieter und Vermieter an. Hierbei kommt es fast immer zu unterschiedlichen Ansichten. Neben Schimmel sind es aber auch die Nachbarn, die oft die eigenen Nerven strapazieren. Kann der Vermieter dieses nicht abstellen, so stellt sich die Frage wie ich die Miete richtig kürzen kann. Bei diesem Punkt gibt es einige Dinge zu beachten. Anlässe um Miete richtig kürzen zu wollen, gibt es in der Regel oft.

Schimmel
Kaputte Heizung
Störende Nachbarn
Krach am Bau

Doch wann darf ich die Miete kürzen und wie muss ich dabei vorgehen.

Miete richtig kürzen – Die ersten Ansätze

Unser kleiner Leitfaden zum Thema „Miete richtig kürzen“ soll Ihnen erste Ansatzpunkte liefern. Einfach ins Blaue hinein sollte eine Kürzung nie erfolgen. Um die Miete richtig kürzen zu können, muss die Mietwohnung als Gebrauchsgegenstand eingeschränkt sein. Es muss also ein entsprechender Mangel erkennbar sein. Sprich: Ich, als Mieter kann die Wohnung nicht so nutzen, wie ich will und wie ich laut Vertrag darf.

Klassische Mietminderungsgründe bestehen häufig bei Schimmel, kaputten Fenstern oder Heizungen als auch bei Baulärm oder Krach durch die Nachbarn. Nun stellt sich aber die Frage, wie ich die Miete richtig kürzen kann. Grundsätzlich sollte der Vermieter immer erst über jeden Mangel informiert werden. Das sollte schriftlich erfolgen. Am besten in der Art und Weise, das sie einen entsprechenden Nachweis darüber haben. Fax und ein Einwurf-Einschreiben gehören dazu und sind gerichtsfest. Ein normaler Brief oder eine einfache eMail reichen zwar aus, lassen sich aber später kaum beweisen. Bleibt der Vermieter tatenlos, kann die Miete auch rückwirkend gekürzt werden. Eine besondere Vorankündigung ist dafür nicht erforderlich.

Miete richtig kürzen – Fristen beachten

Die eigentlichen Fristen, wenn es darum geht, die Miete richtig kürzen zu wollen, hängen immer von der Art der Beeinträchtigung ab. Ist es draußen kalt (z.B. im Winter) und die Heizung ist kaputt muss der Vermieter praktisch sofortige Abhilfe leisten. Das auch am Wochenende. Gleiches gilt, wenn die Wasserleitungen eingefroren sind. Passiert jedoch nichts, kann die Miete richtig kürzen einfach erfolgen.

Wie hoch darf die Kürzung ausfallen

Sollte die Beeinträchtigung extrem sein, kann beim Punkt Miete richtig kürzen auch eine bis zu 100 Prozent ausfallende Streichung erfolgen. Hierunter würde zum Beispiel ein Schwarzschimmelbefall gehören. In der Regel gibt es aber nur relativ wenige Anlässe, die zu einer vollkommenden Kürzung führen. Der Einzelfall muss beim Miete richtig kürzen beachtet werden. Dabei sieht der Bundesgerichtshof den Mieter in der Pflicht, die Kürzung selbst einschätzen zu können. Maßstab dafür sind zudem Gerichtsurteile, die Aufschluss über den Prozentanteil geben können.

  • Beispiele für Miete richtig kürzen
  • Klingel kaputt (bis 5 Prozent)
  • Fehlende Warmwasserversorgung (bis 10 Prozent)
  • Undichte Fenster überall in der Wohnung (bis 50 Prozent)
  • Krach durch Bauarbeiten im Haus (bis zu 60 Prozent)
  • Nicht nutzbare Toilette (bis zu 80 Prozent)

Natürlich ist es für den Mieter immer schwierig die Quote einschätzen zu können. Hier sei aber gesagt, dass bei einer zu hohen Minderung, keine Wohnungskündigung durch den Vermieter erfolgen darf. Wir empfehlen: Der gekürzte Betrag sollte zunächst auf dem Konto verbleiben und auch nicht angetastet werden. Solange bis der Punkt Miete richtig kürzen geklärt ist und die Sache abgehandelt wurde.

Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de