Gründe für eine Mietminderung
In vielen Wohnungen und Wohngebäuden gibt es Mängel. Von manchen Mängeln ist ein Mieter nicht gut informiert. Einige Mängel treten auch nicht häufig auf, sodass Mieter sich schon besonders gut informieren müssen.
Auch ein Geruch ist eine Belästigung
Beispiele sind andauernder Baustellenlärm, dauerhafter Gestank im Treppenhaus, nicht selbst verursachter Schimmel im Wohnraum oder eine defekte Heizung. Hierzu gehört beispielsweise im Falle der Heizung ein wenig Sachkenntnis. Es könnte auch nur der Thermostat defekt sein, sodass es dann keine Mietminderung gäbe. Mieter müssen zunächst selbst prüfen, müssen Fakten sammeln und können erst dann beanstanden und eine Kürzung anstreben.
Wie wird eine Mietminderung gefordert?
Eine Mietminderung kann nicht einfach so verlangt werden. Ein Mieter muss selbst zuerst dafür sorgen, dass ein Beleg für einen echten Mangel vorhanden ist. Extreme Hitze im Wohnraum, wenn sich die Wohnung im Sommer gefährlich aufheizt, ist ein Beispiel. In vielen Kontexten ist eine Mietminderung schnell realisierbar. Ein Mieter muss zunächst aber messen und sauber dokumentieren. Dabei gilt immer noch ein Polaroid-Foto mit Datum als Beleg oder ein Vermieter bemüht sich selbst vor Ort. Die Änderung sollte freundlich und sachlich verlangt werden, wobei eine vernünftige Frist ebenso eine Rolle spielt.
Eine Fristsetzung
Eine Mietminderung kann in jedem Fall erst dann verlangt werden, wenn ein Vermieter einen Mangel innerhalb einer angestrebten Frist nicht beseitigt. Gesetzlich gibt es hierfür nicht viele Vorschriften. Wenige Tage könnten womöglich verlangt werden, doch ist eine realistische Frist relevant. In manchen Fällen sind beispielsweise vier Wochen zu knapp, andere Mängel müssen sofort entfernt werden. Gerade dann, wenn es um die Gesundheit geht, darf eine schnelle Beseitigung verlangt werden. Bei Schimmel muss möglichst sofort reagiert werden. Gibt es aber im Sommer eine Beanstandung für die defekte Heizung, wäre eine sofortige Reaktion nicht durchsetzbar.
So lange ist eine Mietminderung möglich
Beseitigt ein Vermieter einen Mangel zunächst nicht, darf der Mieter sogar selbst mindern. Meist reagiert ein Vermieter freundlich und stimmt einer Minderung zu, bis ein Mangel durch Handwerker zum Beispiel beseitigt werden kann. Beweise für den Mangel sind hierbei sehr wichtig. Auch eine Aufforderung zur Minderung und die Bitte um Beseitigung müssen nachweisbar mit einem Einschreiben geschickt werden. Eine Minderung darf aber nur so lange vorgenommen werden, bis der Vermieter den Mangel beseitigt.
Die Höhe einer Mietminderung
Im besten Fall sind sich der Mieter und der Vermieter einig. Ein Mieter sollte am besten nicht um jeden Cent kämpfen. Eine Einigung kann wertvoll sein und womöglich kommt auch der Vermieter dem Mieter einmal mit etwas entgegen. Entscheidungen zu Mietminderungen gibt es zahlreich von Gerichten. Ein Mieter sollte sich über aktuelle Urteile informieren und möglichst aktuelle Ratgeber als eine Information heranziehen. Darüber hinaus eignet sich eine Mitgliedschaft in einem Mieterverein, um die Probleme beim Wohnen zu lösen. In jedem Jahr gibt es aktuelle Tabellen zur Orientierung.
So ist eine Minderung möglich
Der vertragsgemäße Gebrauch einer Mietsache muss durch einen Mangel schon deutlich beeinträchtigt sein, damit die Mietminderung durchgesetzt werden kann. Oftmals lohnen sich bereits Minderungen von wenigen Prozent. Oftmals ist eine Mangelanzeige sogar eine Pflicht.
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