Wohnungsübergabe – Worauf muss ich achten
Fast 5 Millionen Haushalte wechseln jährlich in Deutschland den Wohnort. Dabei ziehen statistisch über 8,5 Millionen Menschen um. In Zeiten der Wohnungsnot, die vor allem in den größeren Metropolen immer stärker wird, sind Mieter bereit, viele Schäden hinzunehmen und diese gar nicht erst in einem Wohnungsübergabeprotokoll aufzuführen. Ein fataler Fehler, der sich beim Auszug als teuer erweisen kann. Wir haben einmal notiert, worauf Sie beim Einzug bei der Wohnungsübergabe unbedingt achten sollten. Ein Wohnungsübergabeprotokoll gehört dazu. Dieses sollte stets schriftlich und detailliert erfolgen.
Wohnungsübergabe – Das ist einfach wichtig
Neben dem Mietvertrag ist bei der Wohnungsübergabe das Protokoll wichtig. Das sollte in der Regel erst dann angelegt werden, wenn die Schlüssel übergeben werden. Also die Wohnung offiziell Ihnen gehört.
In dem Protokoll zur Wohnungsübergabe sollten die aktuellen Zählerstände (Strom, Gas) festgehalten werden. Eine Übergabe sollte immer am Tage erfolgen, damit auch kleinste Schäden ersichtlich sind. Gehen Sie mit dem Vermieter oder dessen Vertreter Raum für Raum durch. Kleine Schäden sollten dabei ebenfalls in dem Protokoll der Wohnungsübergabe festgehalten werden. Und das auch dann, wenn der Vermieter eine Ausbesserung in den nächsten Tagen verspricht. Gehört eine Küche zu der Wohnung oder anderes Mobiliar, kontrollieren Sie bitte auch dieses. Sind Schäden oder Mängel vorhanden, gehört das ebenfalls in das Protokoll zur Wohnungsübergabe. Aber auch die Anzahl der übergebenen Schlüssel sollte festgehalten werden.
Festes Formular?
Für die Wohnungsübergabe ist kein festes Formular erforderlich. Auch gibt es keinen bestimmten Formanspruch. Generell sollten aber am Ende beide Parteien eine Kopie erhalten, die ebenfalls unterschrieben wird.
Sind größere Schäden vorhanden, macht es Sinn, diese als Foto festzuhalten. Dabei können die Fotos einfach als Anlage dem Wohnungsübergabe Protokoll beigefügt werden. Nicht vergessen: Jedes Foto muss in dem Protokoll aufgeführt werden!
Rechtliches
Einen direkten Anspruch auf ein Wohnungsübergabe Protokoll (sowohl beim Ein- als auch Auszug) haben aber zum Beispiel Vermieter nicht. Der Mieter kann auch darauf verzichten und muss nicht anwesend sein. Generell raten wir aber jedem Mieter unbedingt dazu, ein solches Protokoll anzufertigen und anwesend zu sein.
Schloss austauschen
Ein ganz wichtiger Rat bei jedem neuen Einzug: Tauschen Sie das Wohnungsschloss unbedingt aus. Selbst wenn der Vormieter alle Schlüssel zurückgegeben hat, können er oder andere immer noch einen Schlüssel haben. Um sicher zu gehen, sollte daher sofort mit dem Einzug das Schloss ausgetauscht werden. Das alte Schloss ist aufzubewahren und kann bei Auszug wieder eingesetzt werden. Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, sollte sich am besten dafür an einen Schlüsseldienst werden, der ein hochwertiges Sicherheitsschloss einsetzt.
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