Immobilien

Arbeitsschutz für Arbeiten in Mietshäusern

 

Die gesetzlichen Anforderungen an Immobilien in Deutschland sind hoch. Ein Grund dafür, warum so wenig neu gebaut wird. Bis ein Bauantrag durch ist, vergehen teilweise Jahre. Dann kommen die hohen Bauauflagen, die beinahe jede Renditeberechnung zu Nichte machen. Der Arbeitsschutz für sämtliche Arbeiten in Mietshäusern ist groß. Das fängt bereits bei Malerarbeiten an. Dafür gibt es zahlreiche Auflagen. Nicht nur für die Arbeitskleidung der Maler und die Sicherung von Gerüsten und Treppen, sondern auch für die Absicherung im Hausflur für die Mieter. Eingehalten werden diese Regeln aber meistens nie. Fast alle Maler arbeiten ohne die eigentlich erforderliche Absicherung. Einzig die Arbeitskleidung entspricht den Erfordernissen. Ähnlich sieht es bei anderen Handwerkern aus, die Arbeiten in Mietshäusern ausführen.

Regelmäßige Prüfung in Mietwohnungen

Für den Vermieter gilt eine Verkehrssicherungspflicht. Diese erfordert aber keine anlassunabhängigen Prüfungen in den Mietwohnungen (siehe Az. VIII ZR 321/07 – Urteil BGH vom 15.10.2008). Eine Pflicht zur Prüfung besteht nur dann, wenn ein Anlass erkennbar ist. Der Mieter ist verpflichtet, auffallende Unregelmäßigkeiten sofort dem Vermieter zu prüfen. Dieser muss dann handeln und die Sichtung in der Regel durch einen Fachbetrieb vornehmen.

Generell dürfen Arbeiten in den Mietshäusern aber nur zu den üblichen Werkszeiten vorgenommen werden. Nachtarbeiten dürfen nicht erfolgen, es sei denn, es besteht eine Notwendigkeit dazu.

Generell sollten Vermieter aber immer auch darauf achten, dass der Arbeitsschutz für Arbeiten in Mietshäusern erfüllt wird. Dazu gehört nicht nur die sachgemäße Arbeitskleidung der Handwerker, sondern auch die Absicherung im Hausflur. So sollten im besten Fall, die Mieter frühzeitig über die Arbeiten in Kenntnis gesetzt werden. Hierfür reicht ein Aushang. Gefahrenzonen bei dem Arbeitsschutz für Arbeiten in Mietshäusern sind deutlich zu kennzeichnen und bei Erfordernis abzusperren.

Feinstaub und Styrol

Besonders bei Feinstaub und Styrol haben Mieter zu kämpfen. Hier gilt zu beachten, dass bei einer energetischen Sanierung das Mietobjekt keinesfalls vollständig mit Baufolie umzingelt werden darf. Es müssen Möglichkeiten bestehen bleiben, damit die Mieter eine Querlüftung vornehmen können. Generell gilt bei allen Arbeiten, das diese so in Mietshäusern zu erfolgen haben, das die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet wird. Dazu gehören insbesondere das Leben, die Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen.

 

 

Bildquellenangabe: Brigitte Buschkoetter / pixelio.de