Mieten & Vermieten

Wohnungskündigung per Einschreiben

Nicht nur Vermieter wollen rechtssicher kündigen. Auch Mieter. Häufig erfolgt dann die Wohnungskündigung per Einschreiben. Grundsätzlich sollte zuvor aber immer der Blick in den Mietvertrag fallen. Auch wer die Wohnungskündigung per Einschreiben durchführt, muss sich an die dort festgelegten Fristen für die Kündigung halten. Auf keinen Fall sollte die Kündigung der Wohnung per eMail, Telefon oder einfach nur mündlich erfolgen. Das erweist sich als unsicher und macht nur dann Sinn, wenn der Vermieter dieses zeitnah in schriftlicher Form bestätigt. Die Wohnungskündigung per Einschreiben ist der einfachste Schritt, um die Fristen sicher wahren zu können. Wir empfehlen dabei ein Übergabe-Einschreiben. In der Regel besagen die Fristen, das die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats zu erfolgen hat. Bei der Kündigung geht es praktisch darum, das fristgemäße Ende auch wirklich mit einem genauen Datum versehen zu können. Wer zum Beispiel bei der Wohnungskündigung per Einschreiben im Schreiben nur „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ schreibt, muss mit Missverständnissen rechnen. Gerichte sehen diese Formulierung als schwammig und nicht ausreichend an. Da hilft es auch nichts, wenn die Wohnungskündigung per Einschreiben erfolgt ist.

Wohnungskündigung per Einschreiben – So geht es sicher

Klarheit im Datum ist wichtig. Daher sollte das genaue Kündigungsdatum deutlich im Schreiben erwähnt sein. Aber es geht auch darum, zu beweisen, dass der Vermieter die Kündigung überhaupt erhalten hat. Bei einer Übersendung per eMail, Fax oder sogar mündlicher Mitteilung ist die Beweislast schwierig. Sicherheit bietet daher nur die Wohnungskündigung per Einschreiben. Wer dabei ein Übergabe-Einschreiben auswählt geht auf Nummer sicher. Der Postbote darf diesen Brief dann nur gegen Unterschrift aushändigen. Gerade in Gebieten, in denen keine Wohnungsknappheit herrscht, kann es passieren, das ein Vermieter kein Interesse an einer Kündigung hat. Immerhin kann es lange dauern, bis ein neuer Mieter gefunden wurde. Da kommt es schon einmal vor, dass der Vermieter die Annahme der Wohnungskündigung per Einschreiben verweigert. Oder einfach die Niederlegung nicht abholt. Jetzt stellt sich die Fragen, was dieses Verhalten für den Mieter und seine Kündigung tatsächlich bedeutet?

Vermieter verweigert Wohnungskündigung per Einschreiben

Verweigert der Vermieter die Annahme oder holt er das Schreiben der Wohnungskündigung per Einschreiben nicht ab, muss der Mieter handeln. Andernfalls kann es tatsächlich sein, das eine Kündigung nicht erfolgt ist. In diesen Fällen macht es Sinn, die Kündigung direkt beim Vermieter oder in seinen Geschäftsräumen abzugeben. Allerdings sollte dabei unbedingt eine Empfangsquittung unterzeichnet werden. Diese kann dann die Wohnungskündigung per Einschreiben ersetzen. Auch wäre es denkbar, der der Mieter im Beisein von Zeugen die Kündigung in den Briefkasten des Vermieters wirft. Hierbei müssen die Zeugen auch belegen können, dass im Brief tatsächlich die Kündigung enthalten war. Dieses wird vor Gericht anerkannt. Eine andere Alternative ist die direkte Zustellung durch den Gerichtsvollzieher. Damit gehen Mieter vollkommen sicher. Allerdings ist auch davon auszugehen, dass sich der Mieter keinesfalls beliebt macht. Die Wohnungskündigung per Einschreiben als Einwurf sollte hingegen nie gewählt werden. Der Vermieter kann durchaus behaupten, dass der Postbote, das Schreiben versehentlich in den falschen Briefkasten geworfen hat.

Bild: Erich Westendarp  / pixelio.de