Immobilien

Was passiert beim Vermieterwechsel

Es gibt viele Gründe, warum es zu einem Vermieterwechsel kommen kann. Erbschaft, Verkauf oder auch eine Zwangsversteigerung können dazu führen. Doch was bedeutet das für den Mieter eigentlich? Generell gilt, wenn es zu einem Vermieterwechsel kommt und das Eigentum auf einen anderen Erwerber übergeht, so tritt dieser, in die Rechte und Pflichten des bestehenden Mietverhältnisses ein. Maßstab ist hier der § 566 BGB, demnach bricht der Kauf die Miete nicht. Der neue Eigentümer ist somit an die bereits bestehenden Mietverträge gebunden. Das gilt sowohl bei einem Vermieterwechsel aus einem regulären Kaufvertrag, als auch bei einer direkten Zwangsversteigerung.

Mieter ist beim Vermieterwechsel sicher

Der neue Eigentümer kann auch den Mieter nicht zu Änderungen in den Konditionen zwingen. Zwar kann der Erwerber verlangen, dass der alte Mietvertrag auf den neuen Namen umgeschrieben wird, eine Aktualisierung der einzelnen Konditionen und Bedingungen darf er jedoch nicht ohne Einverständnis des Mieters durchführen. Generell muss sich kein Mieter auf einen neuen –schlechteren- Vertrag einlassen. Das gilt übrigens auch dann, wenn vor dem Vermieterwechsel der Vertrag nur mündlich bestand.

Auch eine Verhandlung an der Haustür ist untersagt. Das gilt als sogenannte Überrumplungstechnik. Schnell versucht ein mancher Bewerber so eine Unterschrift für neue Konditionen zu erlangen. Aber nichts sollte so eilig sein. Der Vermieter sollte dieses immer schriftlich mitteilen, so der der Mieter die neuen Vorgaben in Ruhe prüfen kann.

Vermieterwechsel und Mieterhöhung

Der neue Erwerber darf die Miete nur in dem Umfang anpassen, wie es auch der Vor-Vermieter hätte gedurft. Dabei muss die alte Miete mindestens ein Jahr unverändert gewesen sein und die Vergleichsmiete darf nicht überschritten werden.

Der Besuch des neuen Vermieters

Nur ihr aktueller Vermieter darf einen Besuch ankündigen. Und dieses muss schriftlich mit entsprechender Frist im Voraus geschehen.

 

 

Bildquellenangabe: Rainer Sturm  / pixelio.de