Was passiert bei Missachtung der Mietpreisbremse?
Dass die Mietpreisbremse missachtet wird, hat viele Gründe. Auf der einen Seite, müssen die Eigentümer die Wohnungen finanzieren können und die laufenden Kreditraten zahlen. Mit der Mietpreisbremse ist das mitunter nur sehr schwer möglich. Natürlich gibt es auch hier und da schwarze Schafe, die absichtlich die Mietpreisbremse nicht beachten. Die Folgen sind aber klar. Wer als Vermieter die Mietpreisbremse missachtet und 110 Prozent mehr als die ortsübliche Miete berechnet, muss die Miete senken und die zu viel bezahlten Beträge zurückzahlen. Allerdings muss sich der Mieter dafür beim Wohnungseigentümer über die Regelverletzung beschweren. Dabei gibt es einiges zu beachten, wie wir nachfolgend zusammengetragen haben.
Mieter will sich beschweren
Liegt der Mietbetrag eindeutig über der Mietpreisbremse, kann sich ein Mieter beschweren. Das jedoch muss in Schriftform geschehen. Eine E-Mail oder ein Anruf reichen dafür nicht aus. Hierbei sollte der Mieter gleichzeitig mitteilen, wie hoch die Miete eigentlich nur ausfallen dürfte (siehe Mietspiegel). Das alles sollte per Einschreiben übermittelt werden.
Warum die Mietpreisbremse nicht hilft
Die Überlegungen waren damals sicherlich nicht verkehrt. Eine Mietpreisbremse jedoch das falsche Signal. Mieter sollten noch mehr Rechte als bereits erhalten. Am Ende zeigt sich, die Mieter sind die Verlierer. Der Anstiegt von Mieten in Großstädten und begehrten Ballungsgebieten sollte begrenzt werden. Vermieter würden sich nun noch konsequenter finanzstarke Mieter suchen. Geringverdiener würden nun erst recht rausfallen. Besonders hart trifft die Mietpreisbremse Familien, die mittlerweile auf der roten Liste stehen.
Altbauten würden künftig nicht mehr oder nur noch in einem geringen Umfang saniert werden. Nur noch 10 Prozent der Sanierungskosten dürfen umgelegt werden. Und nur solange, bis der Vermieter seine Aufwendungen decken konnte. Eine Modernisierung macht damit faktisch keinen Sinn mehr. Künftig würde also nur noch das notwendigste erledigt werden.
Problem mit dem Mietspiegel
Ein weiteres Problem ergibt sich bei der Mietpreisbremse. Der Mietsiegel ist oft veraltet. Bei einer Neuvermietung ist laut Mietpreisbremse die örtliche Vergleichsmiete als Basis heranzuziehen. Die neue Miete darf also noch mehr als 10 Prozent darüber liegen. Aber in vielen Städten sind die Mietspiegel veraltet oder basieren nur auf Schätzungen.
Investoren ziehen sich zurück
Die Mietpreisbremse ist ein weiterer Negativpunkt in Deutschland. Viele kleinere Investoren, die in eine oder nur wenige Wohnungen investieren wollen, sehen damit kein Land mehr. Die Investition birgt hohe Risiken, zu viel müsse beachtet werden. Am Ende stimmt die Rendite nicht mehr. Viele Vermieter sprechen bereits öffentlich davon, dass sie bei einer Fremdvermietung Verluste einfahren.
Insgesamt kann die Mietpreisbremse also zu einem Bumerang werden, die den Wohnungsbau massiv einschränkt und weiter reduziert.
Bildquellenangabe: Rainer Sturm / pixelio.de