Mieten & Vermieten

Mietkaution in Raten

Wer seinen Umzug plant, weiß, welche horrenden Kosten da auf einen zukommen. Nicht nur das Umzugsunternehmen geht ins Geld, auch Makler und Nebenkosten machen vor allem Familien das Leben schwer. Ist die Traum Wohnung erst einmal gefunden, kommt der nächste Schock. In der Regel muss eine Kaution gezahlt werden. Bei privaten Räumlichkeiten darf diese höchstens 3 Kaltmieten betragen. Selbst 2 Monatsmieten als Kaution sind für viele oft eine große Hürde. Der Gesetzgeber hat das aber bereits vor langer Zeit erkannt. Aus diesem Grunde dürfen Mieter, die neu einziehen, die Kaution auch grundsätzlich in 3 Raten bezahlen. Das Schöne daran: Der Vermieter darf sich dabei keinesfalls querstellen oder diese Regelung in irgendeiner Form ausschließen.

Mietkaution in Raten zahlen

In maximal 3 Raten darf die Mietkaution gezahlt werden. Einige Vermieter versuchen noch heute, dieses durch gesonderte Klauseln im Mietvertrag zu verhindern. Dazu sei aber gesagt, dass jegliche Klausel, die eine Ratenzahlung unterbindet, von den Gerichten als ungültig gesehen wird. Fakt ist, der Vermieter darf in keiner Form eine Ratenzahlung ausschließen. Allerdings darf der Mieter die Kaution nicht über 3 Monate ziehen. Der erste Betrag ist mit Vertragsbeginn zu leisten. Die beiden nachfolgenden jeweils einen Monat später. Alle Ratenbeiträge müssen gleich hoch sein, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.- Diese muss jedoch von beiden akzeptiert werden.

Die Zahlung in Raten ist ausdrücklich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB § 551 Abs. 2) geregelt.

Vermieter muss keinen Hinweis geben

Zwar darf der Vermieter grundsätzlich diese Form der Zahlung nicht ablehnen, aber er ist auch nicht verpflichtet, den Mieter auf diese Möglichkeit hinzuweisen. Laut der hiesigen Auffassung der Gerichte ist ein Vermieter davon auszugehen, dass sich Mieter in dem Recht auskennen.

Durch die Form der Ratenzahlung kann das Budget spürbar entlastet werden. Dennoch sollten die Raten genau für die nächsten 2 Monate kalkuliert werden. Jeder Verzug bedeutet großen Ärger mit dem Vermieter.

 

 

Bild: Rainer Sturm  / pixelio.de