Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen
Eine Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen ist für viele Vermieter eine Alternative zu der Kündigung bei Eigenbedarf. Denkbar wäre das, wenn der Verkauf des vermieteten Objekts nur mit einem enormen Preisabschlag möglich wäre. Also eine sogenannte Verwertungskündigung. Eine solche Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen ist jedoch schwierig. Möglich ist es praktisch nur, wenn der Vermieter eine finanzielle Notlage weiter anführen kann. Eine Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen ist nicht gerechtfertigt, wenn die vermietete Wohnung 50.000 Euro weniger erzielt als eine unvermietete. Hierzu gibt es bereits zahlreiche Urteile (siehe: LG Berlin, Az. 67 S 475/13 als auch 67 S 278/94).
Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen- Notlage
Eine Notlage hingegen kann schon mehr Erfolg bringen. Kann der Vermieter bei einer Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen Mindererlöse von zum Beispiel 30 Prozent darlegen und das gleichzeitig mit einer persönlichen Notlage kombinieren, kann das unter Umständen von den Gerichten akzeptiert werden. Eine Notlage wäre zum Beispiel, das der Kredit für die vermietete Wohnung immer noch läuft und der Vermieter plötzlich seinen Job verloren hat. Wird dann der Nachweis geführt, das die Mieteinnahmen nicht oder nur unzureichend zur Deckung führen, kann eine Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen erfolgen. Das gleiche gilt bei einer möglichen Pleite (siehe: LG Krefeld, Az. 2 S 66/09 und LG Detmold, Az. 25 122/00).
Maßstab der Bewertung
Bei einer Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen bewerten die Gerichte zunächst, wie der Vermieter zur Wohnung gekommen ist. Hat er das Objekt geerbt oder vermietet erworben, so sieht das Gericht den Preis für das vermietete Objekt als Basis.
Eine andere Möglichkeit bei der Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen ist dann gegeben, wenn der mögliche Erlös weit unter den ganzen Ausgaben liegt, die er für das Objekt aufgewandt hatte. Oder wenn bei einer weiteren Vermietung nicht unerhebliche laufende Kosten entstehen. (LG Wiesbaden, Az. 2 S 80/60).
Abriss oder Umbau
Auch das sind Punkte, die eine Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen einfacher machen können. Soll das Haus abgerissen werden oder soll es grundsaniert werden, haben Vermieter mit der Kündigung Erfolg. In diesem Fall ist der Verbleib des Mieters häufig nicht möglich. Aber auch andere Gründe können zum Erfolg führen.
So kündigt der Vermieter erfolgreich
Gesundheitliche Gründe. Die vermietet Wohnung liegt unten und der Vermieter will weniger Treppen steigen.
Seine Wohnung ist teurer als die vermietete und wer will/muss sparen.
Eigenbedarf kann sich aber nicht nur direkt auf den Vermieter, sondern auch auf „enge“ Angehörige beziehen.
Bild: onnola/Flickr.