Mieten & Vermieten

Kündigung bei Eigenbedarf

Immer öfters kommt es zu einer Kündigung bei Eigenbedarf. Doch in vielen Fällen können sich Mieter dagegen wehren. Wer sich gegen die Kündigung bei Eigenbedarf wehrt, kann unter Umständen sogar Schadensersatz vom Vermieter verlangen. Für viele Mieter ist die eigene Wohnung der Lebensmittelpunkt bereits seit vielen Jahren. Manchmal seit Jahrzehnten. Eine Kündigung bei Eigenbedarf ist dann nicht nur ein großer Schock, sondern erzeugt auch Stress und Angst. In den letzten 3 Jahren hat diese Form der Kündigung zugenommen. Experten gehen sogar davon aus, dass Kündigung bei Eigenbedarf in den kommenden Jahren weiter zunehmen wird. Bislang war es nicht immer üblich, dass Gerichte dem Vermieter rechtgaben. In vielen Fällen erhielten die Mieter Recht zugesprochen. Doch das dürfte sich bald ändern. Grund ist hierfür ein neues, wegweisendes Urteil für die Kündigung bei Eigenbedarf.

Kündigung bei Eigenbedarf- Urteil führt zu Angst
Das Bundesverfassungsgericht hat ein Grundsatzurteil gefällt, das vor allem Mieter beunruhigen dürfte. Nach diesem Urteil darf ein Vermieter auch dann dem Mieter kündigen, wenn die Wohnung nicht zum Lebensmittelpunkt werden soll. Also, eine komplexe Erweiterung zu der Kündigung bei Eigenbedarf. Vgl. hierzu: Az. 1 BvR 2851/13.

Kündigung bei Eigenbedarf- Leichtes Spiel für Vermieter

Vermieter könnten mit dem neuen Urteil nun viel leichter den Eigenbedarf einfach nur vortäuschen. So würde es vollkommen ausreichen, dass der Vermieter erklärt, er wolle sich von seiner Ehefrau trennen und brauchte unbedingt diese Wohnung. Also eine Kündigung bei Eigenbedarf. Nach dem Auszug könnten sich beide versöhnen und die Wohnung kann teuer an einen anderen vermietet werden. Gängige Methode.

Noch allerdings kann der Mieter in diesem Fall Schadensersatz verlangen. Vorausgesetzt, er kann die Kündigung bei Eigenbedarf als einen Vorwand darstellen. Ist eine Kündigung nicht rechts gewesen, darf der Mieter sogar wieder in die Wohnung einziehen (BGH, 307 S 72/08) oder er kann direkt Schadensersatz verlangen. Das gilt auch, wenn der Mieter bei der Kündigung bei Eigenbedarf einen Aufhebungsvertrag bereits unterschrieben hat (siehe: BGH, VIII ZR 231/07).

Kündigung bei Eigenbedarf wird brisant

In Deutschland sind fast 15 Millionen der Wohnungen aus privaten Vermietungsverhältnissen. Fast 50 Prozent aller Deutschen wohnen zur Miete. Durch den boomenden Immobilienmakler wird das Geschäft mit der Kündigung bei Eigenbedarf immer lohnender. Altmieter können so schnell zum Auszug gezwungen werden und die neuen Mieter zahlen in der Regel eine höhere Miete. Im Bereich Kündigung bei Eigenbedarf landen alleine 13.000 Fälle jedes Jahr vor Gericht.

Bild: rauter25/Flickr.