Haustür darf nicht abgeschlossen werden
Eine neue höchstrichterliche Entscheidung verbietet das Abschließen der Haustür in Mehrfamilienhäusern. Dieses sei grundsätzlich, auch in der Nacht verboten. Zwar werde das Sicherheitsbedürfnis der Mieter als hoch bewertet, dennoch müssen auch andere Punkte dabei Erwägung finden. Gerade am Abend und in der Nacht soll eine abgeschlossene Haustür bei Mehrfamilienhäusern von Einbrechern schützen. So stand es in vielen Hausordnungen. Doch diese Regelung ist nun nichtig. Das Landgericht Frankfurt (siehe Az. 2-13 S 127/12) hat es nun verboten, dass Haustüren in einem Mehrfamilienhaus abgeschlossen werden. Die Begründung der Richter ist nachvollziehbar. Eine abgeschlossene Haustür behindert den Fluchtweg. Der Schutz der Bewohner ist aus diesem Grund höher einzustufen als das Sicherheitsbedürfnis.
Der Fall zur Haustür
In dem konkreten Fall, der vor dem Landgericht verhandelt wurde, hatte eine Wohneigentümergesellschaft beschlossen, die Haustür nachts abzuschließen. Die Richter sehen dieses aber als ein Grundsatz, der nicht der ordnungsgemäßen Verwaltung entspricht. Sie kippten nun den Beschluss.
Grundsätzlich dürfen damit Haustüren in Mehrfamilienhäusern auch in der Nacht nicht mehr verschlossen werden. Dabei hatte sich dieses Prinzip eigentlich bereits eingebürgert und ist in fast jedem Mehrfamilienhaus in der Hausordnung verankert.
Alternativen
Dennoch gibt es mögliche Alternativen, womit das Verbot umgangen werden könnte. Die Richter sehen das Abschließen als verboten an, da die Sicherheit der Bewohner bei einem Notfall nicht gegeben ist und die abgeschlossene Haustür ein Hemmnis beim Notausgang darstellen würde. Hauseigentümer könnten die alte Regelung, wonach die Haustür zum Abend und in der Nacht abgeschlossen wird, aber unter Umständen weiterhin beibehalten, wenn ein Panikschloss vorhanden wäre. Dabei lässt sich die Tür ganz normal verschließen. Von außen kommen Unbefugte nicht mehr ins Haus. Und von Innen kann die Tür dennoch ohne Schlüssel geöffnet werden. Damit würde es keine Behinderung beim Notausgang mehr geben.
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