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Was bei der Gebäudeversicherung wirklich wichtig ist

Ohne eine Gebäudeversicherung geht oft gar nichts. Bei einer Immobilienfinanzierung wird diese Absicherung vorausgesetzt. Aber auch abseits dieser Punkte, ist die Gebäudeversicherung in vielen Bereichen durchaus sinnvoll. Wohnung oder Haus sind damit versichert. Schadensfälle können oft teuer werden. Die Gebäudeversicherung bietet dann eine finanzielle Unterstützung. Generell sollte aber vor dem Abschluss der Leistungsumfang beachtet werden. Hiervon ist letztendlich auch die Beitragshöhe abhängig. In der Regel empfiehlt sich eine gleitende Neuwertversicherung. Der Vorteil: Bei einem Schadensfall wird der volle Betrag ausgezahlt, der für die Behebung des Schadens notwendig ist. Der Abschluss einer Gebäudeversicherung ist allerdings zunächst aufwendiger. Für eine gleitende Neuwertversicherung müssen die Herstellungskosten des Gebäudes genau ermittelt werden. Anhand dieser Summe bemisst sich die Versicherungssumme. Alternativ kann für diese Berechnung aber auch der 1914 Wert herangezogen werden. Dabei wird der Wert aus diesem Jahr direkt auf den heutigen hochgerechnet. Generell sollte sich jeder vor dem Abschluss einer Versicherung informieren und vergleichen.

Gebäudeversicherung- Welche Kosten werden übernommen

In der Gebäudeversicherung sind Gebäude, Garagen und auch die Nebengebäude auf dem Grundstück mitversichert. Diese müssen jedoch genau auf dem Versicherungsschein aufgeführt werden. Abgesichert sind dabei zusätzlich alle Teile, die fest mit dem Gebäude verbunden sind. Hierzu gehört zum Beispiel die Heizungsanlage oder auch eine Markise.

Neben den notwendigen Reparaturkosten nach einem Schadensfall, kommt die Gebäudeversicherung auch für Schäden aus Naturgewalten auf, sofern eine Elementarversicherung mitabgeschlossen wurde.

Ist die Immobilie vermietet, kann die Versicherung unter Umständen auch für die entgangenen Mieteinnahmen aufkommen. Hierbei sollten aber im Einzelnen die Versicherungsbedingungen sehr genau gelesen werden.

Gebäudeversicherung- Was ist nicht versichert

Grundsätzlich sind alle vom Mieter eines Gebäude eingebrachten Gegenstände in einer Gebäudeversicherung nicht mitversichert. Hierfür muss der Mieter eine Hausratversicherung abschließen. Alle Schäden, die durch grobe oder vorsätzliche Handlungen fahrlässig zu verantworten sind, werden nicht abgedeckt. So zum Beispiel, wenn im Winter das Haus nicht beheizt wird. Kommt es dann zu einem Rohrbruch mit einem Leitungswasserschaden, zahlt die Gebäudeversicherung meistens nicht. Ähnliches gilt, wenn der Brand durch einen Kamin entstanden ist. Hier wird zunächst geprüft, ob die Wartung vernachlässigt wurde oder andere fahrlässigen Fehler vorliegen könnten.

Spätere An- und Umbauten

Wurden nach Vertragsschluss An- und Umbauten durchgeführt, müssen diese der Versicherung zur Kenntnis mitgeteilt werden. Eine Anpassung der Vertragshöhe kann dabei erfolgen. Wer jedoch die Mitteilung in einem üblichen Zeitrahmen unterlässt, riskiert damit unter Umständen einen Teil seines Versicherungsschutzes.

Welche Leistungen sind beim Abschluss wirklich wichtig

In der Regel sind in der Gebäudeversicherung Feuer, Hagel, Sturm und Schäden durch Leitungswasser versichert. Meistens macht es aber Sinn, weitere Zusatzoptionen abzuschließen. Dazu gehört zum Beispiel ein Schutz vor Überspannungen. Zusätze sollten abgeschlossen werden, wenn Photovoltaikanlagen zum Einsatz kommen. Diese Erhöhen deutlich das Risiko in der Gebäudeversicherung. Aber auch eine Absicherung gegen die eigene Fahrlässigkeit kann in vielen Fällen erfolgen. In diesem Fall würde die Gebäudeversicherung auch dann zahlen, wenn Sie das Haus verlassen und der Kamin weiter brennt, wodurch es im Verlauf dessen zu einem Schaden kommt.

Bildquellenangabe: Rainer Sturm / pixelio.de