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Haustiere in der Mietwohnung

Immer öfters kommt es wegen Haustieren in der Mietwohnung zu Streit. Viele Vermieter schließen die Haltung mittlerweile kategorisch aus. Zugute kommt Ihnen, dass die Nachfrage nach Wohnraum höher ist als das Angebot. Galten Katzen noch vor einigen Jahren als normale Kleintiere, wurde das bereits vor einige Zeit von Gerichten teilweise revidiert. Für Katzenhalter bedeutet das: Auch bei den Vierbeinern wird eine Genehmigung durch den Vermieter oft benötigt. Zwar sind Hunde und Katzen nicht generell verboten, sie bieten aber in der rechtlichen Betrachtung viel Spielraum für den Vermieter. Haustiere in der Mietwohnung sind in den letzten Jahren nicht mehr gern gesehen. Bei Hunden ist es der Lärm und Dreck, der befürchtet wird und bei Katzen sind es häufig die Schäden an Boden und Wand, die als Grund für eine Ablehnung gelten.

Haustiere in der Mietwohnung: Wie ist das nun mit den Katzen

Dürfen Katzen und kleine Hunde denn nun auch dann gehalten werden, wenn der Vermieter ablehnt? Ja und Nein lautet die Antwort. Grundsätzlich empfehlen wir, zuvor das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen, wenn dieser im Vertrag Haustiere in der Mietwohnung ablehnt. Der Bundesgerichtshof (BGH) lehnte mit einem Urteil vom 20. März 2013 zwar generell ein Haltungsverbot für Haustiere in der Mietwohnung (Katzen und Hunde) ab, allerdings besteht bis heute viel Freiraum für ein Verbot. Generell ist bei Hunden natürlich auch die Größe entscheidend. Sind diese unter 20 cm, fallen sie rechtlich gleich mit Katzen. Das Grundsatzurteil ermöglicht Haustiere in der Mietwohnung aber nicht generell. Vielmehr wird in dem Urteil von einer umfassenden Abwägung im Einzelfall gesprochen, die der Vermieter zu treffen hat. Geht es um die Haltung von Haustieren in der Mietwohnung, sind somit auch die Interessen der Nachbarn abzuwägen. Fühlt sich einer gestört oder besteht möglicherweise eine Allergie gegen Katzenhaare, kann das zu einer negativen Entscheidung führen.

Haustiere in der Mietwohnung – Kleintiere

Kleintiere dürfen hingegen auch dann einziehen, wenn der Vermieter ablehnt. Hier wäre aber zu klären, was Kleintiere überhaupt sind. Haustiere in der Mietwohnung, die als Kleintiere bezeichnet werden, sind zum Beispiel Fische, Hamster, Kaninchen oder auch Meerschweinchen. Nicht aber Katzen. Bei Frettchen gibt es eine Ausnahme. Zwar gehören diese zu den Kleintieren, durch den Gestank müssen diese Haustiere in der Mietwohnung aber ebenfalls genehmigt werden. Vögel hingegen dürfen ohne Genehmigung gehalten werden. Ein Papagei hingegen benötigt wieder die Genehmigung. Wer Haustiere in der Mietwohnung halten möchte, hat es also gar nicht einmal so einfach. In viele Fällen lassen sich Vermieter aber durch freundliche Worte überzeugen. Manchmal hilft es auch, eine Haftpflichtversicherung vorzuzeigen. Bei Vermietern ist diese in Zusammenhang mit Haustieren in der Mietwohnung gerne gesehen.

Bild: Moyan Brenn/Flickr.