Schimmel in der Mietwohnung
Ganz plötzlich ist er da und macht sich als unschöner Stockfleck in der Wohnung breit: Schimmel. Meist sind schlecht isolierte Wände zusammen mit falschem Heizen die Ursache für Schimmel in Mietwohnungen. Doch der Pilz ist nicht nur ein optischer Makel, sondern kann auch gesundheitsgefährdend sein. Entsprechend muss der Schimmel so schnell wie möglich entfernt und die Ursache am besten gleich mit eliminiert werden. Bei Schimmel in Mietwohnungen stellt sich die Frage, wer für den Schaden zahlen muss. Dabei steht häufig die Behauptung des Mieters, dass die Ursache in der Bausubstanz liegt, gegen die Anschuldigung des Vermieters, der Mieter hätte zu wenig gelüftet und nicht richtig geheizt. Und tatsächlich kommt als Grund für den Schimmel in der Mietwohnung von Fehlern bei Sanierungsarbeiten über undichte Rohleitungen bis hin zu Möbeln, die zu nah an der Wand stehen, vieles in Frage. Sollte der Schimmel nur oberflächlich auftreten und mit dem Lüften und Beheizen zusammenhängen, ist der Mieter als verantwortlich anzusehen. Ist es aber tatsächlich die Bausubstanz, welche die Ursache für den Schimmel in der Mietwohnung darstellt, sollten Mieter schriftlich die Beseitigung des Schadens fordern und notfalls auch zur Klage schreiten, um die Entfernung sowie eine Mietminderung durchzusetzen. In diesem Zuge sollte dem Vermieter ebenfalls in Schriftform mitgeteilt werden, dass die Miete bis auf Weiteres unter Vorbehalt gezahlt wird. Auch ein unabhängiger Gutachter kann Licht ins Dunkel bringen und klären, wer an dem Schimmel in der Mietwohnung die Schuld trägt – und damit auch für die Beseitigung sorgen muss. Außerdem kann der unparteiische Fachmann bestimmen, wie hoch die Mietminderung ausfallen kann, denn zwischen fünf und 100 Prozent der Miete ist hier alles möglich.
Schimmel in der Mietwohnung vorbeugen
Damit es gar nicht erst zu Schimmel in der Mietwohnung kommt, können einige einfache Maßnahmen zur Vorbeugung helfen. Regelmäßiges Lüften und Kontrollieren der Luftfeuchtigkeit in der Wohnung halten den Schimmel fern und sorgen außerdem für ein angenehmes Wohnklima. Auch eine Temperatur zwischen 18° und 21° Celsius hält den Schimmelpilz fern.
Verpflichtungen des Mieters gegen Schimmel in der Mietwohnung
Doch Mieter können nicht nur etwas gegen den Schimmel in der Mietwohnung unternehmen, sie müssen es sogar. So muss der Mieter zum Beispiel jeden Raum der Wohnung konstant bei einer Temperatur von über 15° Celsius erhalten und durch regelmäßiges Stoßlüften für einen angemessenen Luftaustausch in der Wohnung sorgen. Trotz zahlreicher Urteile zum Thema Schimmel in der Mietwohnung kommt es noch häufig zu Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter. Um Ärger zu vermeiden, ist Vorbeugung daher die beste Option.
Foto: GSW Immobilien/Flickr.