Untermietvertrag: Wenn der Mieter zum Vermieter wird …
Untervermietungen sind in Deutschland recht beliebt. Für einen Hauptmieter gibt es teils viele Gründe, um den eigenen Wohnraum unterzuvermieten. Ob nun ein Urlaub oder die Kosten der Miete, gerade junge Menschen suchen sich zumindest zeitweise einen Untermieter. Wichtig ist bei einer Untervermietung, dass der Eigentümer und Vermieter über solch einen Langzeitgast informiert ist. Geht solch ein Besuch über eine gängige Zeitspanne eines Besuches hinaus, muss ein Vermieter sein Einverständnis geben. Ein Untermietvertrag ist auch nur dann wirksam, wenn diese Erlaubnis vorhanden ist. Sollte eine Untervermietung mit einem Untermietvertrag geschlossen werden, ohne dass der Vermieter unterrichtet ist, kann dies eine Kündigung eines Hauptmietvertrages zur Folge haben. Wichtig ist daher, einige Dinge zu beachten.
Wichtige Rahmenbedingungen in der Untervermietung
Wird ein Untermietvertrag zusammen mit dem Vermieter geschlossen, hat er einen tatsächlichen rechtlichen Bestand. Und auch hier muss nicht alles zugelassen werden. Am besten schließen Hauptmieter und Untermieter keinen gemeinsamen Mietvertrag. Dieser könnte einen Wechsel eines Untermieters verhindern und beide Mieter dazu zwingen gemeinsam in der Wohnung zu wohnen, bis beide Mieter ausziehen. Ein Untermietvertrag muss also unbedingt als solcher deklariert sein. Darin müssen dann nicht dieselben Rechte und Pflichten gewährt werden, wie sie der Hauptmieter auch hat. Wichtige Angaben in solch einem Vertrag sind die Größe des Untermietraumes, die Nutzungsbereiche, die Wohnungsgröße und der Mietpreis. Ein Untermietzimmer muss unbedingt über eine verschließbare Tür verfügen.
Details bei der Untervermietung
In einem Untermietvertrag müssen zahlreiche Details angegeben werden, damit der Vertrag überhaupt wirksam wird. Aus diesem Grund kann es hilfreich sein, professionelle Vordrucke zu verwenden. In solch einem Vertrag wird angegeben,
• in welcher Adresse und welchem Stockwerk die Wohnung liegt,
• wie viele Schlüssel vorhanden sind,
• welche Nutzungsräume vorhanden sind,
• welche Mietdauer vorgesehen ist und
• an welchem Tag die Miete zu welchem Preis beginnt.
Diese Angaben sind grundlegend wichtig, damit es überhaupt zu einem gültigen Vertrag kommt. Auch sollte angegeben sein, ob es eine Kündigungsfrist und eine Kaution gibt. Zusätzlich zu einer Miete und den Nebenkosten kann ein Mieter von seinem Untermieter auch eine Kaution als Sicherheit verlangen. Und auch diese kann einen Mieter nicht davor schützen, dass ein Untermieter Dinge beschädigt oder abnutzt. Für diesen Zweck gibt es eine Klausel, die einen pfleglichen Umgang mit den genutzten Gegenständen in einer Wohnung beschreibt. Vielleicht beteiligt sich ein Untermieter auch an bestimmten Geräten im Haushalt oder muss bei einem Schaden eine Reparatur veranlassen.
Ein Fazit zur Untervermietung
Der Vermieter muss am besten schriftlich zu einem Untermieter einwilligen. In einem Untermietvertrag wird für beide Seiten sicher geregelt, was sie tun müssen und was nicht. Auch ein Untermieter muss nicht alle Schäden bezahlen. Geht es etwa um einen natürlichen Verschleiss oder einen alten Gegenstand, muss ein Restwert üblicherweise nicht mehr gezahlt werden. Wichtig ist allgemein, dass eine Nutzung über einen konkreten Wohnraum zu einem bestimmten Preis vereinbart ist. Hierdurch erhalten beide Seiten eine ausreichende Sicherheit, einen rechtlichen Anspruch auf ihren Anteil zu erhalten. Für eine rechtliche Wirksamkeit sind viele Angaben rund um die jeweiligen Rechte und Pflichten nötig.
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