Rauchen in der Mietwohnung
Für Raucher ist es schier unvorstellbar: Für jede Zigarette die Wohnung zu verlassen und vor die Haustür treten zu müssen. Aber muss das sein? Dürfen Vermieter das Rauchen in der Mietwohnung verbieten? Hier lautet die Antwort: Grundsätzlich nicht, aber mit Einschränkungen. Das Rauchen in der Mietwohnung ist im normalen Ausmaß erlaubt und wird rechtlich als Teil des vertragsmäßigen Gebrauchs der Wohnung angesehen. Gleiches gilt für den Balkon, der als Bestandteil der Wohnung anzusehen ist und auf dem somit ebenfalls die Zigarette angesteckt werden darf. Lediglich in gemeinschaftlich genutzten Räumen wie dem Flur oder dem Keller kann das Rauchen vertraglich verboten werden. Eine Klausel, die das Rauchen in der Mietwohnung selbst verbietet, ist hingegen nicht rechtmäßig. Individuelle, mündliche Vereinbarungen, über das Rauchen in der Mietwohnung können natürlich zwischen Mieter und Vermieter dennoch getroffen werden. Soweit die guten Nachrichten für Raucher. Doch sie haben auch einige Verpflichtungen. Zum Beispiel müssen Raucher dafür sorgen, dass ihr Rauch nicht ins Treppenhaus zieht und regelmäßig Lüften. Auch kann extremes Rauchen zu Problemen führen und als vertragswidrige Nutzung der Mietwohnung angesehen werden.
Was wenn der Nachbar raucht?
Für viele Mieter wird aber nicht das eigene Rauchen zum Problem, sondern das Rauchen in der Mietwohnung der Nachbarn. Auch dazu gibt es gerichtliche Urteile. So sieht die Rechtslage vor, dass die Gesundheit der Nachbarn vor dem Recht auf freie Entfaltung des Rauchers geht und eine unzumutbare Geruchsbelästigung tatsächlich auch mit einer Kündigung geahndet werden kann – allerdings nur bei extremem Rauchen. Zieht hingegen nur etwas Rauch des Nachbarn durch das Fenster in die eigenen vier Wände, sind Mieter machtlos.
Muss Rauchen in der Selbstauskunft angegeben werden?
Weiterhin stellt sich beim Rauchen in der Mietwohnung die Frage, ob Mieter bereits vor Vertragsabschluss angeben müssen, dass sie rauchen. Hier ist die Lage eindeutig: Freiwillig müssen sie das nicht und auch wenn der Vermieter nachfragt und mit „Nein“ geantwortet wird, kann bei späterem Rauchen in der Mietwohnung aufgrund dessen nicht gekündigt oder abgemahnt werden. Letztendlich gilt für das Rauchen in der Mietwohnung aber das, was auch generell für das Mieten gilt: Gegenseitige Rücksichtnahme und vernünftiges und sozialverträgliches Handeln sollten selbstverständlich sein und können Konflikte vermeiden. Es sei aber durchaus vermerkt, das ein starkes Rauchen jedoch zu einer Kündigung führen kann. Einige Wohnungen werden deshalb nur noch an Nichtraucher vermietet. Wer dann dennoch in der Wohnung raucht, kann dann unter Umständen einen Kündigung erhalten.
Bild: Ben Raynal/Flickr.