Mieten & Vermieten

Mietzahlung – Mieter haben künftig mehr Zeit

Künftig können sich Mieter beim Überweisen der Mietzahlung mehr Zeit lassen. In der Regel ist in den meisten Mietverträgen eine Klausel eingefasst, die besagt, dass die Miete bis zum dritten Werktag im Monat eingegangen sein muss. Diese ist allerdings, laut einem Entscheid durch den Bundesgerichtshof, unwirksam.

Dieser hat festgelegt, dass Mieter keinesfalls den Mietbetrag so überweisen müssen, dass dieser tatsächlich am dritten Werktag auf dem Konto des Vermieters ist. Einzig der Zahlungsauftrag muss zu diesem Stichtermin vorliegen. Dieses hat der Bundesgerichtshof noch im Dezember letzten Jahres entschieden. Allerdings macht dieser Entscheid kaum einen Unterschied, da Überweisungen heute viel schneller bearbeitet werden, also noch vor einigen Jahren.

Mietzahlung – Normale Klausel ist unwirksam

Die Klausel, wonach die Miete immer bis zum dritten Werktag eines Monats eingegangen sein muss, ist ungültig. In fast alle Formmietverträgen ist diese aber enthalten. Grund war die Kündigung einer Mieterin, die verspätete Zahlungen geleistet hatte. So hatte der Vermieter im Mietvertrag hinzugefügt, dass bei verspäteter Zahlung (also, wenn nicht bis zum dritten Werktag die Miete auf dem Konto ist), ein Grund für die Kündigung vorhanden sei. Die Mieterin überwies die Miete aber fast immer erst am 3. Werktag. Das Geld ging dann immer erst Tage später ein. Der BGH gab nun in der gerichtlichen Auseinandersetzung der Frau Recht.

Übrigens gibt es ähnliche Modelle bei der Mietkaution, wie uns das Finanzmagazin Finanzgeber.com informierte. So kann die Mietkaution in 3 gleichen raten bezahlt werden, ohne das es eine Zustimmung durch den Vermieter bedarf. Das ganze ist gesetzlich geregelt und bei jeder privaten Anmietung anzuwenden.

Ist das Urteil realitätsfern

Eigentlich dürfte so ein Urteil gar nicht mehr zu Gunsten der Mieterin ausfallen. Die Überweisungszeiten in Zeiten der IBAN Überweisung sind heute ganz andere als es noch vor Jahren Standard war.

Wie lange dauert eine Überweisung

Wer in Deutschland oder in der EU mit IBAN überweist, erlebt in der Regel wie blitzschnell das Geld beim Empfänger ist. So dauert eine IBAN Überweisung heute nur wenige Sekunden bzw. Minuten. Wird der Betrag bis 12.00 oder 14.00 Uhr als Überweisung herausgeschickt, sollte dieser spätestens am Abend beim Empfänger bereits gebucht sein. Ist das nicht der Fall, sollte der Empfänger die Bank wechseln.

Risiko liegt beim Vermieter

Nach der Auflassung des Bundesgerichtshofs liegt das Risiko beim Vermieter. Generell gilt also, wenn ein Mieter bis zum Stichtag die Miete als Überweisung in Auftrag gegeben hat, ist er immer auf der sicheren Seite. Wird das Geld dann verspätet gebucht, liegt das Risiko beim Vermieter.

Vorsicht – Ausnahme

Anders ist das allerdings bei einem gewerblichen Mietvertrag. Hier gilt diese Regelung nicht. Bei einer gewerblichen Miete muss der Mietbetrag weiterhin bis zum dritten Werktag auf dem Konto sein. Nur bei einem privaten Mietvertrag gilt die neue Regelung, wonach die Klausel mit den drei Werktagen zum Anfang des Monats nichtig ist, selbst wenn diese noch im Mietvertrag vereinbart wurde.

 

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