Mietvertrag
Der Mietvertrag führt regelmäßig zu großen Problemen. Es kommt immer wieder zu großen Diskussionen zwischen Mieter und Vermieter. Häufiges Problem liegt darin, das Vermieter den Mietvertrag gerne individuell ergänzen und genau diese Punkte meistens zu rechtlichen Streitfällen führen. So lassen sich einige Vermieter einfallen, die zu hinterlegende Kaution plötzlich auf 4 Monatsraten für eine private Mietwohnung zu erhöhen, obwohl das rechtlich verboten ist. Am sichersten gehen Vermieter und Mieter immer dann, wenn auf einheitliche Mietverträge als Vordruck zurückgegriffen wird. Die Daten können dann einfach handschriftlich ergänzt werden. Vielleicht sieht das nicht unbedingt schön aus, letztlich kommt es aber immer nur darauf an, dass ein Mietvertrag den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, damit es nachher keine Probleme gibt.
Worauf Mieter achten sollten
Auf was sollten aber Mieter beim Mietvertrag achten. Denn hier gibt es kein Rückrufes- oder Widerrufsrecht. Jeder sollte den Mietvertrag daher sehr genau vor Unterschrift prüfen. Wir raten dazu, den Vertrag einfach mitzunehmen und in Ruhe zu Hause durchzulesen. So kann nichts übersehen werden.
Ganz wichtig ist die vollständige Anschrift des Vermieters, die unbedingt in dem Mietvertrag vermerkt sein sollte. Achten Sie darauf, dass es sich dabei um keine Postfachadresse handelt. Diese ist zwar legitim, hat aber einen faden Nebengeschmack.
Wohnfläche richtig?
Ein häufiges Problem, bei praktisch jedem 2. Mietvertrag ist die Wohnfläche. Häufig ist diese größer benannt, als tatsächlich vorhanden. Terrassen, Balkone, Dachgärten und Loggien dürfen immer nur bis zur Hälfte angerechnet werden. Waschküche, Speicher, und Keller dürfen nicht angerechnet werden. Problematisch sind auch Dachschrägen. Beträgt die Raumhöhe nur zwischen 1 – 2 Metern, wird hier die Grundfläche halbiert. Ist die Höhe unter einem Meter, darf sie nicht berechnet werden.
Befristet oder unbefristet
Natürlich ist auch diese eine wichtige Frage. In der Regel wünschen die meisten Vermieter einen unbefristeten Mietvertrag. Aber befristet sind wieder im Kommen. Eine Befristung ist aber immer nur dann legitim, wenn ein wichtiger Grund vorhanden ist. Der Vermieter muss diesen ausführen.
Miethöhe und Erhöhung
Auch das sind wichtige Punkte in dem Mietvertrag. Eine Erhöhung ist in der Regel nur alle 12 Monate möglich, wobei die Steigerung innerhalb von 3 Jahren nicht höhe als 20 Prozent ausfallen darf (Ortübliche Vergleichsmiete nicht übersteigt). Oder es wird ein Staffelmietvertrag abgeschlossen.
Generell ist dabei auch zu klären, wie die Nebenkosten ausfallen werden. Die Vorauszahlungen sollten nicht zu niedrig, aber auch nicht zu hoch angesetzt werden. In der Regel gilt folgende Faustformel:
Betriebskosten 1,50 Euro / qm
Heizkosten: 0,85 Euro / qm
Wer übrigens in ein Haus mit Fahrstuhl einzieht, muss mit weiteren Kosten rechnen. Nur der Mieter im Erdgeschoss ist von diesen Kosten ausgenommen.
Generell gilt also: Zeit nehmen und den Mietvertrag genau kontrollieren!
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