Mieten & Vermieten

Miete 2015 – Das ändert sich

Auch das Jahr 2015 wird für Mieter wieder aufregend werden. Es kommt zu zahlreichen Änderungen aber auch möglichen Entlastungen bei den Strompreisen. Die Deckelung der Mieterhöhung kommt und der Wegfall der Maklergebühren in bestimmten Vorgängen steht bevor. Das alles hört sich gut an und wird auch in der Regel positiv von den Medien und der Politik verkauft. Über die negativen Effekte liest man jedoch nur wenig.

Miete 2015 – Wird es billiger

Die EEG Umlage sinkt erstmals seit vielen Jahren. Allerdings ist die Senkung so minimal, dass wir es beinahe für einen schlechten Aprilscherz halten. Nachdem die EEG Umlage seit 2003 explosionsartig angestiegen ist, wirkt die Senkung für 2015 wie ein Hohn in den Augen der Mieter. Von 6,24 Cent (2014) wird sie nun im neuen Jahr auf 6,17 Cent pro verbrauchte Kilowattstunde gesenkt. Bei dem Mieter dürfte das aber jedoch nicht ankommen. Zwar haben einige Stromanbieter bereits angekündigt, die Preise im neuen Jahr zu senken. Aber wir kennen alle das Spiel. Maßgeblich sind die Aussagen, die von den Konzernen ab April/Mai getroffen werden. Insgesamt dürfte es hierbei also kaum zu einem Kostenvorteil bei der Miete kommen.

Maklergebühren

Maklergebühren müssen künftig von dem bezahlt werden, der den Makler beauftragt hat. Grundsätzlich übernimmt bereits heute ein Großteil der großen Vermieter (Immobilienkonzerne) diese Kosten. Nur bei den privaten Vermietern (mit einem oder wenigen Objekten) musste der Mieter bisher die Maklergebühren bezahlen. Die Änderung trifft damit also vor allem den privaten Vermieter, der ohnehin schon eine nur geringe Rendite bei der Fremdvermietung hat. Es bleibt ihm also nichts anderes übrig, als die Maklerkosten in die Miete einzurechnen. Die Änderung bezieht sich allerdings nur auf reine Wohnung, nicht auf gewerblich genutzte Immobilien.

Mietpreisbremse

Auch die Mietpreisbremse soll 2015 in einigen Städten kommen und den Anstieg der Mieten dämpfen. Die Politik verkauft das als eine mieterfreundliche Lösung, widmet sich aber nicht den eigentlichen Ursachen (zu wenig Wohnungsraum). Das Problem wird also für 2015 auf den Vermieter geschoben. Die Politik ist fein raus. Nach der Mietpreisbremse darf künftig bei einer Neuvermietung nur noch 10 Prozent mehr als bei der normalen ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt werden. Hiervon ausgenommen sind Neubauwohnungen, die ab dem 01. Oktober 2014 erstmalig bezogen, als auch Altbauten, die grundlegend saniert wurden. Laut dem Deutschen Mieterschutzbund soll die Mietpreisbremse bei der Miete ihre Wirkung zeigen. Im Jahr 2014 lagen bei Neuvermietungen die Mieten teilweise 30 Prozent über den Bestandsmieten. Insgesamt verspricht sich der Deutsche Mieterschutzbund eine Entlastung bei der Miete.- Was jedoch merkwürdig ist, da die eigentlichen Probleme, die eben zu jener Explosion führten, nicht einmal im Ansatz gelöst werden.

Weiter geht es mit unserem 2 Teil zur Miete 2015.

Bild: Billy Wilson/Flickr.