Mieten & Vermieten

Heizkostenabrechnung

Ein kleiner Ratgeber, rund um die Heizkostenabrechnung. Worauf sollten Mieter achten und was sind die häufigsten Fallen. Entscheidend ist das Verstehen der Heizkostenabrechnung. In vielen Fällen geht es gerade in diesem Bereich um viel Geld. Jeder Mieter sollte immer sehr genau kontrollieren, ob die Heizkostenabrechnung vollständig ist und ob nicht kleine Posten enthalten sind, die dort nicht rein gehören. Grundsätzlich beträgt der Abrechnungszeitraum immer 12 Monate. Der Energieverbrauch muss mit den verauslagten Kosten angegeben werden. Also entweder in MWh (Fernwärme) oder kWh (Ölheizung). Handelt es sich um eine Ölheizung, ist zusätzlich auch der Anfangs- und Endbestand aufzuführen. Bei der Heizkostenabrechnung gibt es die unterschiedlichsten Nebenkosten. Diese richten sich nach der Heizungsart. Grundsätzlich sind Reparaturkosten nicht umlagefähig. Auch das Gebot der Wirtschaftlichkeit ist durch den Vermieter zu beachten.

Heizkostenabrechnung und die Kostenverteilung

Bei der Heizkostenabrechnung muss die Kostenverteilung nachvollziehbar sein. So müssen ferner die unterschiedlichsten Nutzergruppen ermittelt und berechnet werden. Somit entfällt auf die Wohnungen ein fester Kostenanteil. Hierbei sind zwischen 30 – 50 Prozent nach einem festen Maßstab (in der Regel Wohnfläche) und 50 – 70 Prozent nach dem gemessenen Verbrauch umzulegen. Erhält der Mieter jedoch keine verbrauchsabhängig Abrechnung, kann die Heizkostenabrechnung um bis zu 15 Prozent gekürzt werden. Handelt es sich um eine Sozialwohnung, können hier noch 2 Prozent Umlageausfallwagnis hinzukommen.

Vorschüsse bei der Heizkostenabrechnung

Die gezahlten Vorschüsse des Mieters sind grundsätzlich von den Gesamtkosten der Wohnung in Abzug zu bringen. Anschließend ergibt sich ein Restbetrag, der entweder zu einer Nachzahlung oder einem Guthaben führen kann.

Nachforderungen bei der Heizkostenabrechnung durch den Vermieter verfallen nach 12 Monaten, wenn in dieser Zeit keine Mitteilung ergeht. Ebenso hat der Mieter eine Frist von 12 Monaten zu beachten.

Tipps für die Heizkostenabrechnung
In der Regel erhalten Mieter beim Ablesen durch die Heizkostenverteilfirmen keinen Beleg mehr. Sinn macht es deshalb, vor dem Termin die Daten abzulesen und dann direkt mit den Ablesern zu vergleichen. Sinnvoll kann es auch sein, die Werte mit einer Digitalkamera (inkl. Datum) festzuhalten.

Grundsätzlich haben Sie bei Zweifeln auch ein Recht auf Belegeinsicht beim Vermieter. Kopien über den Postwege sind jedoch nur dann rechtens, wenn der Vermieter zustimmt. Grundsätzlich steht dem Mieter eine Prüfzeit von 2 – 3 Wochen für die Heizkostenabrechnung zu.

Bildquellenangabe: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de