Sanieren & Renovieren

Handwerker machen Ärger

Wer kennt das nicht als Mieter oder Wohnungseigentümer. Geht etwas im Haus kaputt oder sollen Räumlichkeiten saniert werden, muss ein Handwerker konsultiert werden. Das ist gar nicht einmal so einfach. Besonders problematisch ist das im Bereich rund um Gasthermen. Hier nehmen sich die Handwerker heute vieles heraus und behandeln den Kunden von oben herab. Sie können es. Kenner sagen, das es zwischen den einzelnen Betrieben oft direkte Absprachen zu Preisen und Terminvergaben gibt, so dass der Kunde am Ende betteln muss. Aber auch in anderen handwerklichen Bereichen ist das zu spüren. Die Handwerker sind meistens ausgebucht. Überstunden machen sie nur ungerne. Wer direkt auf die Suche vor Ort, in dem er die einzelnen Betriebe anruft, setzt, wird meistens enttäuscht. Hinzu kommen das die Betriebe vor Ort oft erhöhte Preise für Material berechnen, aber Termine ablehnen, wenn der Mieter oder Wohnungseigentümer bereits über das nötige Material verfügt. Auch hier gibt es wohl heimliche Absprachen zwischen den handwerklichen Betrieben, um eine Zusatzeinnahme zu generieren. Doch was soll der Mieter nun machen, der dringend einen Heimwerker benötigt?

Gibt es Alternativen zum Betrieb vor Ort

Sinnvoller ist es da zum Beispiel, im Internet nach Betrieben Ausschau zu halten oder direkten Plattformen, die Handwerker rund um die Uhr vermitteln (z.B. schadenengel.de oder andere Plattform Ihrer Wahl z.B. my-hammer.de oder blauarbeit.de). So lassen sich dort zum Beispiel Handwerker Notdienste finden. Dadurch entfällt die Suche vor Ort. Dringende Schäden können so einfach in nur kurzer Zeit repariert werden. Oft klappt das auch an Feiertagen und am Wochenende. Preislich hält sich der Service im üblichen Rahmen und bietet so eine echte Alternative zu dem normalen Betrieb um die Ecke, der meistens terminlich ausgebucht ist und auch bei Notfällen kaum zu helfen vermag.

Muss ich den Notdienst bar bezahlen

Nein. Grundsätzlich gilt, dass Handwerker Notdienste nie bar zu bezahlen sind. Sollte ein Notdienst (z.B. Schlüsseldienst) darauf drängen, müssen Sie als Auftraggeber nicht darauf reagieren. Aus gesetzlicher Sicht dürfen Sie eine Rechnung anfordern, auch dann, wenn der Notdienst auf seine AGB verweist. Barzahlung ist nur dann erlaubt, wenn auch der Auftraggeber explizit dem zugestimmt hat. Andernfalls muss der Handwerker eine Rechnung ausstellen, die der Kunde dann in üblicher Frist per Überweisung begleichen kann. Das ist übrigens besonders wichtig, wenn die Rechnung steuerlich geltend gemacht werden soll. Barzahlungen werden steuerlich nicht mehr anerkannt.