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Hamburg erlaubt Beschlagnahme

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Die Stadt Hamburg ist einen Schritt gegangen, der für viele unglaublich klingt. Die Stadt darf nun einfach leerstehende Immobilien beschlagnahmen und dort Flüchtlinge unterbringen. Bislang bezieht sich diese fragwürdige Methode nur auf Gewerbeimmobilien. Privatwohnungen sind von dieser Möglichkeit noch nicht betroffen. Einige Bundesländer wollen dem Beispiel folgen und ebenfalls ein ähnliches Gesetz einführen.

Warum die Beschlagnahme

400 bis 500 Flüchtlinge kommen täglich nach Hamburg. Seit Jahren wurde der soziale Wohnungsbau in der freien Hansestadt kaum gefördert. Die Flüchtlingskrise zeigt nun die Hilflosigkeit nicht nur in Hamburg, sondern praktisch in jeder Stadt. Um die Kosten gering zu halten, hat sich die Stadt Hamburg dazu entschlossen, einfach leerstehende Gewerbeimmobilien bei Bedarf zu beschlagnahmen. Die Eigentümer sollen dafür eine Mietentschädigung erhalten. Ob diese dann dem normalen Mietzins entsprechen wird, bleibt aber fraglich. Die rot-grüne Regierung in Halle beteuert, dass es dabei nur um gewerbliche Halle gehen soll. Die Maßnahme wird jedoch stark kritisiert. Immobilieneigentümer würden zur Unterbringung gezwungen. Das sorgt nicht für gute Stimmung. Dabei ist die Stadt Hamburg doch gerade darauf angewiesen, das private Investoren vermehrt in den sozialen Wohnungsbau investieren. Diese Maßnahme dürfte das Vertrauen in die Stadt wohl nachhaltig schädigen und viele Investoren künftig abschrecken.

Nur befristet?

Das Gesetz soll angeblich nur bis 31. März 2017 befristet sein. Kann aber bei Bedarf ausgeweitet werden. Da auch andere Bundesländer nachziehen werden, zeigt sich insgesamt eine sehr unsichere Lage für Investoren und Eigentümer. Da der Flüchtlingsstrom nicht abreist, keine Maßnahmen zur Eindämmung betrieben werden, ist davon auszugehen, dass sich die Lage auch nicht im kommenden Jahr beruhigen wird. Es wird also bei diesem Chaos bleiben. Dabei gab es bereits indirekte Warnungen Anfang 2015, das der Strom von Flüchtlingen massiv zunehmen wird. Ernst genommen wurden diese Angaben nicht. Bei Prüfung dieser Warnungen, wäre ein Chaos unter Umständen in diesem Umfang ausgeblieben.

Die Grünen in Hamburg betonen, dass sie zunächst mit dem Eigentümer versuchen wollen eine gütige Einigung zu erzielen. Sollte das jedoch nicht fruchten, würde eine Beschlagnahmung erfolgen. Im Endeffekt hat der Eigentümer also keine Wahl und wird zuvor diplomatisch zu dieser Maßnahme gezwungen.

Rechtliche Bedenken in allen Lagern groß

Auch der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans Jürgen Papier sieht Bedenken in dieser Maßnahme. Die Zulässigkeit müsste in jedem Einzelfall geprüft werden und enge Voraussetzungen müssten dafür bestehen. Ein weiteres Problem ist die mögliche Benachteiligung anderer Bevölkerungsgruppen. Das neue Gesetz dürfte also Grund für zahlreiche Klagen bieten. Die Unsicherheit bei Immobilieninvestoren ist aber bereits da. Das so mehr Investitionen in den sozialen Wohnungsbau durch private Investoren fließen, ist eher unwahrscheinlich. Die Stadt Hamburg zerschlägt Porzellan. Auch wenn die Stadt sich in einer Notlage befindet und längst die Kontrolle der gegenwärtigen Situation verloren hat, ist diese Möglichkeit der falsche Weg.

Bildquellenangabe: Jerzy Sawluk / pixelio.de