Mieten & Vermieten

Der Mieter zahlt nicht

Immobilien gelten nach wie vor als sichere Investition und die Vermietung als solide Einnahmequelle. Doch oft wird der Alptraum von Vermietern wahr: Der Mieter zahlt nicht zuverlässig oder pünktlich. Einige von ihnen sogar auch nach einer Mahnung nicht. Das muss zu allererst nicht einmal böser Wille sein. Der Fehler kann beispielsweise auch bei der Bank liegen. Ebenso kann die verzögerte Zahlung mit einem verspäteten Gehaltseingang beim Mieter zusammenhängen oder andere, leicht aus der Welt zu schaffende Gründe haben. Leider ist das jedoch nicht immer der Fall. Der Mieter zahlt nicht und Vermieter fragen sich, was zu unternehmen ist.

Der Mieter zahlt nicht und soll aus der Wohnung?

Folgt auf die Mahnung des Vermieters immer noch keine Zahlung, muss ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden. Der Mieter zahlt nicht und ist bereits zwei Monatsmieten schuldig geblieben (Nebenkostenvorauszahlungen mitgerechnet)? In diesem Fall ist eine fristlose Kündigung durch den Vermieter das nächste Mittel. In dieser müssen die Gründe für die fristlose Kündigung konkret benannt und der Mieter auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen werden. Innerhalb einer vierzehntägigen Frist muss der Mieter dann die Wohnung verlassen. Sollte er nicht ausziehen, können Vermieter eine oft langwierige und kostspielige Räumungsklage anstreben. Es ist hingegen nicht zulässig, das Schloss auszuwechseln oder die Heizung abzustellen, um den Mieter zum Auszug zu zwingen. Wenn der Mieter nach Eingang der fristlosen Kündigung doch noch zahlt, wird diese unwirksam und der Mieter kann in der Wohnung bleiben. Falls der Mieter die Miete allerdings berechtigterweise gemindert hat, greift dieses Vorgehen nicht.

Der Mieter zahlt nicht pünktlich?

Auch wenn der Mieter regelmäßig unpünktlich Miete zahlt, hat der Vermieter eine rechtliche Handhabe. So hat er in schweren Fällen die Möglichkeit, ordentlich zu kündigen, da die unpünktliche Zahlung eine erhebliche Vertragsverletzung darstellt. Fristlos kann jedoch nur dann gekündigt werden, wenn eine Weiterführung des Mietverhältnisses bis zum Ende der Kündigungsfrist nicht zumutbar ist. Außerdem muss der Vermieter den Mieter vorher abgemahnt und ihm eine Kündigung angedroht haben.

Mit dem Mieter sprechen und Lösungen finden

Grundsätzlich lohnt es sich, nach den Ursachen der ausbleibenden Zahlung zu fragen. Handelt es sich zum Beispiel um einen temporären finanziellen Engpass des Mieters, kann es sinnvoll sein, Ratenzahlung zu vereinbaren oder die Miete zu einem späteren Zeitpunkt zuzüglich Zinsen einzufordern. Obwohl sich Vermieter nicht absolut vor unzuverlässigen Mietern oder gar Mietnomaden schützen können, kann das Risiko durch eine eingehende Prüfung vor Mietbeginn gemindert werden. Schufa-Auskunft, Gehaltsnachweis und Arbeitsbestätigung sollten also bestenfalls immer vorliegen.

Bild:
Bildquellenangabe: sparkie / pixelio.de