Mieten & Vermieten

Harte Strafen für Airbnb in New York

Wir hatten über die Probleme in Berlin berichtet. Komplette Ferienwohnungen dürfen dort nicht mehr angeboten werden. Das gilt auch für die Vermittlung über Plattformen wie Airbnb. Nun gibt es weitere Verbote dieser Art. Zuletzt haben wir von San Francisco gehört. Auch dort wurden diese kurzzeitigen Ferienwohnungen verboten, allerdings musste dieses Verbot wieder aufgehoben werden. Jetzt hat auch die Stadt New York reagiert und droht ebenfalls mit hohen Geldstrafen. Dabei reicht es in New York ebenfalls aus, wenn nur ein Angebot Online gestellt wird. Generell bezieht sich die Regelung dort auf kurzzeitige Untervermietungen.

Kurzzeitig bedeutet: Weniger als 30 Tage.

Wer so handelt und die Wohnung unter 30 Tagen untervermietet und sich in dieser Zeit selbst nicht dort aufhält, macht sich fortan strafbar. Dabei sind gerade diese Angebote für Touristen besonders verlockend. Dabei geht es gar nicht einmal um den Preis. Aber immer mehr Touristen suchen weltweit Alternativen zu den sterilen Hotels. Ferienwohnungen, die einen sehr diskreten und privaten Aufenthalt ermöglichen, wurden seit Jahren immer beliebter. Kritiker argumentieren: Das dadurch Wohnraum gerade in den Großstädten vorenthalten wird und somit fehlt.

Das Gesetz in New York

Wer unter den obigen Bedingungen eine Ferienwohnung in New York anbietet, muss als Ersttäter mit Strafen bis zu 1.000 US-Dollar rechnen. Bei einem weiteren Verstoß werden bis zu 7.500 US-Dollar fällig. Airbnb als mit größte Vermittlerplattform steht mittlerweile weltweit unter besonders großem Druck. Das dortige Geschäftsmodell soll in den großen Städten Wohnraum entziehen, der dringend benötigt wird. In San Francisco kam es zu einem ähnlichen Vorfall. Hier konnte sich aber Airbnb durchsetzen und erzielte einen juristischen Erfolg. Die private Untervermietung ist dort wieder legal.

Kleinere Ausnahmen

In New York ist das Anbieten einer Ferienwohnung nur noch dann erlaubt, wenn eine behördliche Genehmigung vorliegt. Diese ist aber für den Innenstadtbereich und die begehrten Bezirke kaum erhältlich. Eine Ferienwohnung darf zudem nur noch in New York angeboten werden, wenn davon mindestens 50 Prozent selbst genutzt wird.

 

Bildquellenangabe: Janina Kalsch  / pixelio.de