Mieten & Vermieten

Airbnb in Berlin in Bedrängnis

Vor einigen Wochen erging für die Stadt Berlin ein Beschluss, der sich direkt auf das Geschäftsmodell von Airbnb auswirkt. Schon lange gilt das Geschäftsmodell in vielen Städten als problematisch. Auf der Plattform können Wohnungseigentümer ihre vier Wände für eine Kurzzeitmiete zur Verfügung stellen. Das können wenige Tage oder Wochen aber auch nur 1 – 2 Tage sein. Für viele Wohnungsbesitzer ist das ein gutes Zusatzgeschäft. Statt die Wohnung regulär zu vermieten, können so -bei richtiger Planung- mehr Einnahmen erzielt werden. Doch genau das ist das Problem. Nicht die Mehreinnahmen, sondern dass die Wohnung in diesem Fall nur noch für Kurzzeitmieten genutzt wird und nicht mehr für die reguläre Vermietung zur Verfügung steht. Gerade in Berlin ist der Wohnungsmarkt in großer Not. Es fehlen Wohnungen. Die Wut vieler entlädt sich nun auf solche Vermieter, die ihre Immobilie nur noch als Ferienwohnung zur Verfügung stellen. Dabei können diese am wenigsten für die eigentliche Situation, ist es doch die Politik, die seit Jahren schon den Sozialbau hat ruhen lassen und für immer weniger Wohnraum entsorgte. Als größter Vermittler von Ferienwohnungen, also Häuser und Wohnungen auf Zeit, gilt die Plattform Airbnb. Und genau diese spürt den Druck immer mehr. Nicht nur in Berlin und nicht nur in Deutschland.

Neues Gesetz in Berlin sorgt für Probleme bei Airbnb

Seit 1. Mai 2016 gilt nun das Gesetz in Berlin. Wer komplette Ferienwohnungen anbietet, muss mit Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro rechnen. Dabei fängt der Verstoß schon bei einem Inserat an. Das neue Zweckentfremdungs-Verbot besagt, dass Wohnungen nicht einfach leer stehen dürfen. Hierunter fällt nun insbesondere Wohnraum, der in Form von Ferienwohnungen angeboten wird. Ein drakonischer Eingriff in die Rechte der Vermieter. Dabei geht das Gesetz sogar noch weiter und bezieht sich nicht nur auf die Vermittlungsform, wie sie bei Airbnb zu finden ist. Auch Wohnraum, der als Gewerbenutzung Verwendung findet, ist hiervon betroffen. Die Zeit der gemütlichen Ferienwohnungen, die viele Touristen aber auch Geschäftsleute in der Stadt Berlin sehr schätzten, ist damit zunächst vorbei.

Das Gesetz ist aber nicht neu. Beschlossen wurde es bereits 2014. Allerdings galt eine Übergangszeit von 2 Jahren, wodurch die Wirksamkeit erst am 01. Mai 2016 zum Tragen kam. Viele Vermieter haben aber die damalige Gesetzschließung sprichwörtlich verschlafen.

Berlin bevorzugt Denunzianten

So sollen vor allem Nachbarn Wohnungen melden, die zweckentfremdet werden. Die Meldung kann dabei anonym über ein Internetformular erfolgen. Schon in den letzten Monaten erfolgen mehr als 6.000 Meldungen über dieses Formular.

Nur komplette Wohnungen verboten

Verboten sind aber nur komplette Wohnungen, die als Ferienwohnungen angeboten werden. Nicht betroffen ist Wohnraum, wobei lediglich ein Anteil (also zum Beispiel ein Zimmer) für Feriengäste angeboten wird. Diese Angebote dürfen weiter auf Airbnb gelistet werden. Auch der reine Wohnungstausch (ohne Geld) bleibt erlaubt. Eine Ferienwohnung komplett darf nur noch angeboten werden, wenn eine längere Untervermietung (mit ortsüblicher Miete) erfolgt. Eine Vermietung als kurzfristige Ferienwohnung ist in Berlin nur einmal erlaubt. Nicht einmal pro Jahr, sondern nur einmal überhaupt!

Hotels haben die Zeit verschlafen

Vor allem Hoteliers machen gegen Airbnb Druck. Das Geschäft Modell entzieht ihnen Kunden. Allerdings vergessen die Hotels, dass anscheinend viele Kunden den Wunsch nach ein wenig mehr Privatsphäre bei der Übernachtung haben. Statt sich weiter auf Airbnb einzuschießen, sollte das eigene Modell erweitert oder verbessert werden. Das haben die meisten Hotels bislang unterlassen, stattdessen setzen sie rein auf das klassische Modell, das für viele Kunden jedoch nicht mehr unbedingt zeitgemäß erscheint.

 

Bildquellenangabe: Rainer Sturm  / pixelio.de