Mieter Bewerbermappen
In manchen Großstädten ist es zum Unding geworden. Ein Interessent, für eine Wohnung, muss teilweise eine ganze Bewerbermappe vorlegen. Darin enthalten sind die wichtigsten Angaben. Fast wie ein Lebenslauf. Viele Makler wünschen sich das. Alternativ halten sie Fragebögen bereit, die oft über das eigentlich erlaubte Maß hinausgehen. Schufaauskunft, Boni-Check, Mietzahlungsbestätigung, Einkommensnachweise und und und sind in den Bewerbermappen oft enthalten. Der Datenschutz wird dabei oft in Frage gestellt. Doch ohne diese Bewerbermappen haben viele Interessenten in Großstädten faktisch keine Chance mehr. Die Spreu soll vom Weizen getrennt werden.
Was passiert danach
Das Problem liegt aber vor allem darin, was mit diesen Unterlagen passiert, Makler sind nicht immer seriös. Die Bewerbermappen werden ja nicht nur eingesehen, sondern auch ins Büro mit genommen und dort nach internen Systemen und Kriterien bewertet. Die rechtlichen Grundlagen sind einfach. Nach der Erledigung sind die Unterlagen der abgelehnten Interessenten zu vernichten. Doch passiert das wirklich immer? Nicht zu vergessen, diese Informationen können wertvoll sein. Es gibt keine Zahlen oder Studien darüber, ob Makler wirklich nach dem Bundesdatenschutzgesetz handeln, und die Bewerbermappen der abgelehnten Mieter wirklich vernichten.
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