Was ist mit der Maklerprovision
Seit nun mehr einigen Monaten gilt das neue Bestellerprinzip. Mit dem 01. Juni 2015 ist es in Kraft getreten. Bezahlen muss demnach den Makler derjenige, der ihn beauftragt hat. Rein theoretisch ist das der Eigentümer. Mieter sollen demnach keine Vermittlungsprovision mehr bezahlen. Dieses ist nur dann gegeben, wenn sie den Makler ausdrücklich beauftragt haben. Hierzu reicht auch ein Auftrag per Email. Doch wie hat sich das neue Bestellerprinzip durchgesetzt. Für Vermieter ist es eine zusätzliche Belastung, wodurch die Rendite noch weiter sinkt.
Das hat sich verändert – Bestellerprinzip
Es gibt viele neue Wege. Immer mehr Vermieter suchen nun wieder selbst nach einen neuen Mieter. Das hat es allerdings in sich. Nicht nur in den großen Metropolen, sondern auch in den kleinen Städten, müssen sich Mieter nun sprichwörtlich nackt ausziehen. Vermieter wollen kein Risiko mehr eingehen. Die Politik hat in den letzten 20 Jahren den Markt zwar offiziell zum Vorteil der Mieter verändert. Das führte aber dazu, dass Mietinteressenten alles offen legen müssen. Geringverdiener gelten heute als No-Go bei einer Neuvermietung. Von 20 Jahren war das Anmieten einer Wohnung unendlich einfach. Kam der Interessent nach einer Besichtigung zu einer positiven Entscheidung, wurde ein in vielen Fällen ein Mietvertrag sofort unterzeichnet. Die Kaution wurde gezahlt und die Sache war perfekt. Heute ist das ein schwerer Akt. Der Mietinteressent muss zuvor unzählige Sachen vorlegen und dem Vermieter einen sehr weiten Blick in seine privaten Umstände gewähren.
Makler versuchen das Gesetz zu umgehen
Das Bestellerprinzip führt aber auch dazu, das es Umgehungen gibt. So wird nun ein eigener Maklervertrag mit Mietsuchenden abgeschlossen. Bevor es weitere Informationen zu der Wohnung gibt, müssten Suchende einen Vertrag unterschreiben. Das ist so nicht erlaubt. Da die Nachfrage aber weiterhin höher als das Angebot ist, kommen Makler zunächst damit durch. Interessenten sollten aber alle Unterlagen aufbewahren und können dann später den Makler auf Rückzahlung verklagen. Immer häufiger ist auch von Reservierungs- und Servicegebühren zu hören. Einige Makler erheben sogar Besichtigungsgebühren. So soll eine Massenbesichtigung zwischen 10 – 15 Euro pro Interessenten und eine Einzelbesichtigung zwischen 40 – 80 Euro kosten. Diese Gebühren sind natürlich nicht und können nachher wieder zurückverlangt werden. Im schlimmsten Fall muss dazu der Makler aber vor Gericht gezerrt werden.
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