Badrenovierung in der Mietwohnung
Das Thema Badrenovierung führt in der Mietwohnung vielfach zu unterschiedlichen Diskussionen. Vor allem zwischen Mieter und Vermieter. Eigentlich ist das Bad einer der wichtigsten Räume in der Wohnung. So ist es nur zu verständlich, das sich Mieter mit der Badrenovierung viel Mühe geben. Immerhin soll der Raum nicht einfach nur für die schnelle Dusche genutzt werden, sondern als Wohlfühloase. Die meisten Badräume sind aber in den normalen Mietwohnungen eher auf reine Nützlichkeit ausgelegt, weniger auf den Wohlfühlfaktor. Für die meisten Vermieter steht eine Badrenovierung erst dann auf dem Plan, wenn sich die Wohnung so nicht mehr vermieten lässt. Meistens sind es die Fliesen, die auf eine schon lang zurückliegende Renovierung verweisen. Nach dem aktuellen Mietrecht muss das Bad praktisch nur den üblichen Anforderungen entsprechen. Also einfach gesagt funktionieren. Ein Anrecht auf eine Badrenovierung gibt es in der Mietwohnung nicht. Auch normale Verschließerscheinungen sind (siehe Az. 4C 525/02 Amtsgericht Coburg) hinzunehmen.
Badrenovierung ist Sache der Experten
Grundsätzlich ist eine Badrenovierung eine immer recht zeitaufwändige und kostspielige Sache. Ein Grund warum viele Vermieter diesen Gedanken verdrängen. Zudem sollte für die Renovierung immer ein Fachmann beauftragt werden. Immer häufiger werden zwar auch Mietwohnungen günstig für Heimwerker angeboten, die sich dort quasi austoben können. Bei der Badrenovierung führt das in vielen Fällen aber immer zu einem eher fragwürdigen Ergebnis. Über anfallende Kosten können sich Vermieter dazu zum Beispiel auf der Infoseite Badrenovierung der Bäder & Haustechnik GmbH informieren. Die Fachleute sorgen nicht nur für einen stressfreien Umbau, sondern auch für einen fachgerechten Ausbau nach Kundenwunsch. Eine Badrenovierung erfordert Fachkenntnisse. Denn oft geht es dabei auch um Elektroarbeiten, die ohnehin nur von einem Fachbetrieb ausgeführt werden dürfen.
Badrenovierung – Was dürfen Mieter
Grundsätzlich sollten Sie als Mieter immer das Einverständnis des Vermieters einholen. Ausnahmen bestehen natürlich bei der Farbgestaltung der Wände. Die Fliesen sind hiervon aber bereits wieder ausgenommen. Manchmal lässt sich für die Badrenovierung bereits mit dem Streichen der Fliesen ein neues Ambiente erreichen. Doch das geht nur, wenn der Vermieter dieser Maßnahme zustimmt. Wir empfehlen dafür grundsätzlich eine Vereinbarung in Schriftform, die alles Wesentliche regelt. So sind Mieter beim späteren Auszug geschützt. Alternativ können Fliesen auch dekorativ mit einer Folie verklebt werden. Das sieht nicht nur gut aus, sondern kann auch beim Auszug wieder entfernt werden.
Bohren in Fugen
Löcher in Fliesen dürfen durch den Mieter grundsätzlich dann gebohrt werden, wenn zum Beispiel Regale, Halterungen oder ein Spiegel installiert werden soll und diese zuvor nicht vorhanden waren. Aber Vorsicht: Haben Sie als Mieter an vollkommen unnötigen Stellen gebohrt, kann der Vermieter Ersatz verlangen (siehe hierzu LG Göttingen, Az. 5S 106/88). Sicherheitshalber sollten Mieter bei der Badrenovierung Löcher immer nur in den Fugen bohren. Diese können dann später beim Auszug einfach verspachtelt werden (sofern Schönheitsreparaturen festgelegt wurden).
Kleine Veränderungen, also quasi eine kleine Badrenovierung dürfen aber durch den Mieter auch ohne Einverständnis der Vermieters durchgeführt werden.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Austausch WC-Sitz
- Erneuerung Duschvorhand
- Anbringen von Lampen, Spiegeln, etc.
Mieterhöhung nach Badrenovierung
Nein, so einfach geht das nicht. Der Vermieter kann nicht immer einfach nach einer erfolgten Badrenovierung die Miete anpassen. Grundsätzlich muss er dabei von dem ursprünglichen Zustand des Bades ausgehen, sofern der Mieter auf eigene Kosten saniert hat.
Bild: w.r.wagner / pixelio.de