Mieten & Vermieten

Kündigungsfristen

In Deutschland gelten bei einem privaten Mietvertrag unterschiedliche Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter. Maßgeblich dafür ist, wie lange der Mietvertrag bereits läuft. Anhand dieses Faktums, entscheidet sich die Kündigungsfrist. Für Mieter und Vermieter heute dabei unterschiedliche Regelungen.

Mieter können zum Beispiel ohne Nennung von Gründen, den Mietvertrag einfach kündigen. Der Vermieter hingegen, muss einen Grund benennen. Besonders dann, wenn es sich um eine Kündigung wegen Eigenbedarf handelt. Ansonsten kann der Vermieter das Mietverhältnis nur kündigen, wenn der Mieter einer Vertragsverletzung vorgenommen hat oder aber, wenn der Vermieter bei der Fortsetzung an der wirtschaftlichen Verwertung des Objektes gehindert ist.

Unterschiedliche Kündigungsfristen

Für Vermieter und Mieter gelten sehr unterschiedliche Kündigungsfristen. So können Mieter einen unbefristeten Mietvertrag grundsätzlich immer mit der Dauer von 3 Monaten als Kündigungsfrist kündigen. Dabei kommt es nicht darauf an, wie lange der Mietvertrag bereits läuft.

Kündigungsfrist Vermieter

Beim Vermieter sieht das hingegen schon anders aus. Für ihn gelten gestaffelte Kündigungsfristen. Besteht das Mietverhältnis erst bis zu 5 Jahren, kann hier mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden, sofern kein wichtiger Kündigungsgrund vorliegt.

Sollte das Mietverhältnis bereits über 5 Jahre bestehen, muss eine Kündigungsfrist von 6 Monaten eingehalten werden. Bei einem Mietverhältnis über 8 Jahre und länger, gilt eine Kündigungsfrist von 9 Monaten.

Alte Mietvertrag

Bei alten Mietverträgen ist zusätzlich noch eine 12 monatige Kündigungsfrist bei Verträgen über 10 Jahre erwähnt. Diese bleibt weiterhin bei Altverträgen ( bis Herbst 2001) gültig. Für neue Mietverträge gilt dieses hingegen nicht mehr.

Individuelle Kündigungsfristen

Generell können auch mit Einverständnis von beiden kürzere Kündigungsfristen für den Mieter vereinbart werden. Denkbar und typisch sind hierbei 14 oder 30 Tage. Das gilt aber nur für den Mieter. Eine kürzere Vereinbarung bei der Kündigungsfrist für den Vermieter ist hingegen nicht möglich.

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