Steuer & Recht

Wann gilt die Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse gehört wohl zu dem Unwort des Jahres. Was sich die Politik hier hat einfallen lassen, ist unbeschreibbar. Statt Geld zu investieren und neue Sozialwohnungen zu bauen, wurde der schwarze Peter an die Wirtschaft und die privaten Vermieter geschoben. Die Mietpreisbremse führt dazu, dass jeder Mieter nun noch genauer geprüft und gerade die sozial schwächere Schicht weiter ausgeschlossen wird. Wer heute vermieten will, muss die Mietpreisbremse beachten. Aber nicht überall. Denn sie hat keinesfalls in ganz Deutschland Gültigkeit. Doch wenn die Mietpreisbremse greift, dürfen Vermieter bei einer Neuvermietung den neuen Mietpreis nicht nach eigenem Ermessen festlegen. Eben mit den fatalen Auswirkungen, die bereits vorweg genannt wurden. Dort wo die Mietpreisbremse gilt, wollen Vermieter keine sozial Schwachen oder Familien mehr als Mieter. Sie können es sich oft auch gar nicht leisten. Doch wo gilt denn nun eigentlich diese Bremse?

Mietpreisbremse – Nicht in ganz Deutschland

Eigentlich könnte man meinen, die Mietpreisbremse würde in ganz Deutschland gelten. Dabei wird sie eigentlich nur da angewandt, wo der Wohnungsmarkt als angespannt gilt. Die einzelnen Bundesländer legen also die Städte, wo eine solche Bremse notwendig erscheint, nach eigenem Ermessen fest. Grundsätzlich gilt dabei die Mietpreisbremse immer nur für 5 Jahre. In Gebieten, die nicht davon betroffen sind, kann der Mietpreis also nach wie vor frei festgelegt werden.

Eine weitere Ausnahme sind neue oder umfassend modernisierte Wohnungen. Diese unterliegen der Regelung der Mietpreisbremse ebenfalls nicht.

Gelten hingegen die neuen gesetzlichen Regelungen zu der Bremse, darf bei einer Neuvermietung der neue Mietpreis maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Wir lernen also, die Mietpreisbremse gilt nur in gewissen Gebieten und auch nur dann, wenn die Wohnung nicht neu ist oder modernisiert. Mit letztem Punkt kann also jeder die Bremse umgehen, falls seine Immobilie in den Gebieten mit der Mietpreisbremse liegen sollte.

 

Bildquellenangabe: Rainer Sturm  / pixelio.de