Mieten & Vermieten

Mieterhöhung – Basiswissen

Viele Mieter erhalten eine Mieterhöhung. Rund um dieses Thema gibt es vieles, das die Mieter wissen müssen. Nur mit einem fundierten Grundwissen können sich Mieter gut gegen eine Erhöhung wehren. Sollten sie eine Erhöhung einfach so akzeptieren, ohne zu prüfen, ob sie rechtens ist, zahlen Mieter sicherlich zu viel Geld. Zunächst einmal gibt es eine ortsübliche Vergleichsmiete. An dieser orientieren sich die Mieter am besten. Diese kann im Internet recherchiert werden oder die Mieter sind Mitglieder im Mieterverein. Dieser Mieterbund kann einen Vertrag prüfen, sodass die Mieter sich keine zu hohe Erhöhung gefallen lassen müssen. Vielleicht darf eine Erhöhung stattfinden, jedoch nur auf einem niedrigeren Niveau. Eine Prüfung lohnt sich also in jedem Fall. Weist eine Wohnung Mängel auf, dann ist es für die Mieter vielleicht sogar lohnenswert eine Ausbesserung zu verlangen.

Regelungen für Mieterhöhungen

Es gibt allgemeine Regelungen, die gut für die Mieter greifen. Die meisten Vermieter halten sich sogar an diese Regelungen. Zunächst einmal wohnen neue Mieter für 15 Monate ohne eine Mieterhöhung in einer Wohnung. Frühestens danach darf eine erste Erhöhung kommen. Jedoch darf die Erhöhung nicht die ortsübliche Vergleichsmiete übersteigen. Sollte die Wohnung Mängel aufweisen, müssen diese zuerst entfernt werden. Erst dann darf die Miete erhöht werden. Am besten werden diese Mängel in der ersten Woche in der neuen Wohnung aufgeschrieben und mit Bitte um Bearbeitung und Ausbesserung an den Vermieter gesendet. Darüber hinaus kann ein Mangel auch dann angebracht werden, wenn dieser entdeckt wird. In einem Zeitraum von drei Jahren dürfen nicht mehr als 20 % der Miete aufgeschlagen werden. In manchen Städten sind es sogar nur 15 % innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren. Diese Grenze wird außerdem als Kappungsgrenze bezeichnet.

Woran richten sich Mieterhöhungen außerdem aus?

Der BGH hat im Urteil Az. VIII ZR 266/14 entschieden, dass für eine Mieterhöhung die tatsächliche Wohnfläche steht. Dies gilt auch, wenn der Mietvertrag eine ungenaue Wohnungsgröße angibt. Es lohnt sich also nochmals genau zu messen. Diese Grundlage darf der Vermieter nicht außer acht lassen. Darüber hinaus dürfen Kosten für eine tatsächliche Modernisierung auf die Miete umgelegt werden. Es ist jedoch nicht erlaubt unnötige Kosten auf die Miete umzulegen. Beispielsweise genügt ein einer Dämmschutz für die Fenster. Fenster mit überdurchschnittlichem Dämmschutz müssen Mieter nicht ganz bezahlen. Mieter sollten am besten gemeinsam mit dem Mieterverein prüfen, ob eine Modernisierung tatsächlich getragen werden muss. Eine Zustimmung des Mieters kann dann rechtzeitig verweigert werden.

 

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